400 Euro Strafe für Beleidigung und Bedrohung der Ex

Saarbrücken · Vor dem Landgericht hat ein Mann aus Spichern seine Berufung zurückgenommen. Damit muss er nun 400 Euro Geldstrafe zahlen, weil er seine ehemalige Freundin beleidigt und bedroht hatte.

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat ein 65 Jahre alter Mann aus dem französischen Spichern den Rat der Richter befolgt und seine Berufung zurückgezogen. Damit muss er nun 400 Euro Geldstrafe zahlen. Er hatte sich gegen eine Verurteilung durch das Amtsgericht Neunkirchen wehren wollen. Dort war er wegen Beleidigung und Bedrohung seiner ehemaligen Freundin zu 40 Tagessätzen zu zehn Euro verurteilt worden.

Was er getan hat, bestritt der Angeklagte auch im Berufungsprozess nicht. Demnach war er eines Abends am Haus seiner ehemaligen Partnerin erschienen, hatte den heruntergelassenen Rollladen hochgedrückt und die Frau als "dreckige Schlampe" beschimpft. "Ich mach dich kalt, ich werde dich umbringen, ich werde dich in ganz Deutschland finden", hatte er gesagt.

Von den Saarbrücker Richtern erwartete er Verständnis, es müsse nun endlich "die Warum-Frage" zur Sprache kommen. Er rechtfertigte seine Tat: Die Frau habe ihn belogen und betrogen und um viel Geld gebracht. Elf Jahre haben beide sich gekannt, fünf Jahre haben sie zusammengelebt. 2007 sei Schluss gewesen.

Aber das alles ändere nichts an der Strafbarkeit seines Verhaltens, belehrte ihn der Vorsitzende Richter. Selbst wenn die Strafe milder ausfalle, seien die Gerichtskosten höher als die Ersparnis bei der Strafe. Kostengünstiger komme er bei einer Rücknahme der Berufung davon. Dazu entschloss er sich dann, als ihm auch versichert wurde, dass die 400 Euro an die Staatskasse fließen und nicht an die Ex-Freundin. Die Nerven seien ihm damals durchgegangen. In Zukunft wolle er sich von ihr fernhalten, sagte der Mann.

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