29-Jährige soll nach 25 Jahren in Deutschland abgeschoben werden

Saarbrücken · Ihr Anwalt sagt, selbst der Richter habe den Fall „menschlich eine Schweinerei“ genannt: Die 29-jährige Klaudija Qehaja soll nach 25 Jahren in Deutschland in ihr Geburtsland Kosovo abgeschoben werden – weil sie offenbar nicht für ihren Unterhalt sorgen kann.

Klaudija Qehaja soll in den Kosovo abgeschoben werden - obwohl die 29-Jährige seit 25 Jahren in Deutschland lebt und seit ihrer frühen Kindheit nicht mehr in dem Land war, in dem sie geboren wurde. Derzeit sitzt sie in Abschiebehaft. Ihr Anwalt Wolfgang Köhl und ihre Freundin Anna Martin schildern den Fall wie folgt: Am vergangenen Mittwoch war sie in der Ausländerbehörde in Saarbrücken, um ihre Duldung verlängern zu lassen. Die sei zuletzt immer nur noch für zwei oder drei Wochen ausgestellt worden. Doch in der Ausländerbehörde wurde sie verhaftet und dem Richter vorgeführt, der Abschiebehaft anordnete. Am Dienstag soll sie nun abgeschoben werden.

Die Familie darf bleiben

Qehaja kam 1989 mit ihren Eltern und ihren vier Geschwistern nach Deutschland. Sie ging in Saarbrücken zur Schule und machte ihren Hauptschulabschluss. Ihre Eltern und Geschwister haben inzwischen eine Aufenthaltserlaubnis. Der Vater ist schwer krank, die Kinder sind verheiratet oder haben selbst Kinder. Nur Qehaja hat weder Mann noch Kind.

Vor einem Jahr sei Qehaja zur Ausreise aufgefordert worden, erzählt Martin. Begründung: Sie habe sich nicht ausreichend um Arbeit bemüht. Ihr Anwalt legte Widerspruch ein, doch der Beschluss wurde vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. Martin erzählt, Qehaja habe in den vergangenen Jahren verschiedene Aushilfsjobs gehabt, zuletzt in einer Schokoladenfabrik in Saarlouis. Aber sie habe immer nur Arbeitsverträge für die Dauer ihrer Duldung bekommen. "Es ist schwer, etwas zu finden, wenn man nur geduldet ist", sagt Martin.

Momentan hat die 29-Jährige keinen Job, und ihr droht die Abschiebung in ein Land, das sie nicht kennt. "Sie hat im Kosovo nichts, kein Geld, keine Familie, sie steht praktisch auf der Straße", sagt Anna Martin. Anwalt Köhl ergänzt: "Selbst der Haftrichter hat gesagt, dass das menschlich eine Schweinerei sei, aber ihm seien die Hände gebunden." Er und Qehaja erwägen nun, eine Petition beim Landtag einzureichen, um die Abschiebung noch zu verhindern.

Ministerium verweist auf Gerichte

Das Innenministerium will sich zu dem Fall nicht äußern, da Auskunft über Einzelfälle nur gegeben werden kann, wenn eine Vollmacht des Betreffenden vorliegt. Aus dem Ministerium heißt es deshalb nur, es gebe bei Qehaja keine Gründe zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz: "Es liegen eindeutige Rechtsprechungen des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes vor, an die sich die Ausländerbehörde zu halten hat." Dem Vernehmen nach wird die Abschiebung denn auch damit begründet, dass Qehaja seit Jahren nicht für ihren Unterhalt sorgt.

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