16-Jährige will ihren Namen ändern

Saarlouis. "Das war 13 Jahre meine Familie, und die wird es auch weiter bleiben", stellte ein 16-jähriges Mädchen aus dem Landkreis Saarlouis vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis klar. Dem entspricht auch ihr Wunsch, den Familiennamen ihrer Pflegeeltern anzunehmen. Das hatte das Gericht zu entscheiden

Saarlouis. "Das war 13 Jahre meine Familie, und die wird es auch weiter bleiben", stellte ein 16-jähriges Mädchen aus dem Landkreis Saarlouis vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis klar. Dem entspricht auch ihr Wunsch, den Familiennamen ihrer Pflegeeltern anzunehmen. Das hatte das Gericht zu entscheiden. Die Namensänderung war bereits 2007 vom Kreisjugendamt als gesetzlichem Vertreter beantragt worden. Dem folgte im Oktober 2008 der Namensänderungsbescheid. Dagegen klagte jedoch die leibliche Mutter des Mädchens, die aus gesundheitlichen Gründen ihrer Sorgepflicht nicht mehr nachkommen kann. Namensänderung ist möglichWichtig ist: Eine Namensänderung ist grundsätzlich möglich, selbst für Erwachsene. Wesentlich dabei ist nach Paragraf drei des deutschen Namensänderungsgesetzes, dass "ein wichtiger Grund dafür vorliegt", erklärte hierzu der vorsitzende Richter Andreas Ehrmann. Bei einer Entscheidung seien alle Aspekte und die Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen. Liege ein im Sinne des Kindeswohles wichtiger Grund für einen Namenswechsel vor, gebe es keinen Ermessensspielraum für das Gericht. Nicht eindeutig klären ließ sich, ob die leibliche Mutter fristgerecht Widerspruch eingelegt hatte. Doch dieser Punkt ist nach Einschätzung des Gerichtes ebenso wenig entscheidend wie eine eventuell zu bemängelnde Anhörungsmöglichkeit für den Rechtsanwalt der Klägerin vor dem Kreisrechtsausschuss. Denn nach Einschätzung von Richter Ehrmann stellt sich dabei dem Gericht als entscheidende Frage, ob die Namensänderung "nach Sachlage dem Kindeswohl förderlich" ist. Diese wichtige Argumentation verwende das Jugendamt als Begründung, die Klägerin habe nur die Blutsbande entgegengehalten, da sie ja die Mutter sei. Die Entscheidung des Gerichtes werde den beiden Parteien in den kommenden Wochen mitgeteilt.

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