Untreue und Betrug Richter verurteilen Uni-Amtsrat zu 15 Monaten Haft

Saarbrücken · Der 52 Jahre alte Beamte der Universität des Saarlandes schaut bei der Urteilsverkündung der Wirtschaftsstrafkammer nicht zur Richterbank. Mit gesenktem Kopf hört er das Urteil, das – so es denn rechtskräftig wird – für ihn bedeutet, dass er seinen Beamtenstatus samt Pensionsansprüchen verliert.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Volker Hartmann

Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, hält das Landgericht für tat- und schuldangemessen, weil der Amtsrat aus einer kleinen Gemeinde im Kreis Saarlouis über Jahre hinweg seine Dienstpflichten gravierend verletzt habe. Er muss zudem 3000 Euro an die Staatskasse überweisen.

Der Vorsitzende Richter Bernd Weidig nimmt sich nach sechs Verhandlungstagen und einer aufwändigen Beweisaufnahme viel Zeit, um das Urteil gegen den früheren Referatsleiter bei der Uni-Verwaltung zu begründen. Untreue zum Nachteil der Hochschule in 63 Fällen in Zusammenhang mit der Beschaffung von Büromobiliar und Porto-Betrug in 82 Fällen gehen nach der Überzeugung der Kammer (zwei Berufs- und zwei Laienrichter) auf das Konto des Staatsdieners. Der Uni entstand dadurch ein Schaden von insgesamt etwa 19 000 Euro. Amtsrat G. war unter anderem über Jahre hinweg für den Einkauf von Büromöbeln zuständig. Und dabei wurde offenbar „getrickst“, so dass ein von ihm bevorzugter „Haus- und Hoflieferant“ immer wieder bei Ausschreibungen zum Zug kam. Diese Vorwürfe bestritt der Einkäufer immer wieder. Er habe jedenfalls „keine böse Absicht gehabt“ und insbesondere keinen Vorsatz gehabt. Das Urteil wollte er nicht kommentieren.

Schon zum Prozessauftakt Mitte Mai hatte der Familienvater, der sich beruflich überlastet und überfordert sah, den ihm vorgeworfenen Portobetrug eingeräumt. 95 private Pakete, dabei handelte es sich um Waren, unter anderem Fanartikel des 1. FC Saarbrücken, die bei Ebay verkauft wurden, gab er bei der Uni zur Dienstpost, um das Porto zu sparen. Weil mitunter mehrere Pakete an einem Tag abgegeben wurden, beschränkte sich die Anklage auf 82 einzelne Taten, mit denen er um 419,30 Euro Porto betrog. „Besonders schäbig“ bewertete das Gericht 19 Fälle, die sich abspielten, nachdem der Beamte Chef der Poststelle wurde und keine Hemmungen hatte, die eigenen Mitarbeiter zu täuschen.

Zum Tatkomplex Untreue und Büromöbel stellten die Richter fest, eine persönliche Bereicherung des Angeklagten sei zwar nicht nachweisbar. Untreue sei aber kein Bereicherungsdelikt. Der Referatsleiter habe billigend einen Vermögensnachteil seines Dienstherrn in Kauf genommen. Fest stehe, dass er die Rechnungen des Lieferanten ohne korrekte Überprüfung als sachlich richtig abgezeichnet und damit „durchgewunken“ hat. Tatsächlich habe der Saarbrücker Händler bei Angeboten „fiktive Preise“ eingetragen, dann aber höhere Preise berechnet. Sogar bei Ausschreibungen der Uni habe die Firma die Texte und Beschreibungen vorgegeben.

Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann forderte in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zudem die Zahlung von 10 000 Euro an die Staatskasse. Verteidiger Heinz-Peter Nobert, der noch im Gerichtssaal Revision ankündigte, plädierte bei der Untreue auf Freispruch und beim Portobetrug auf eine Geld-
strafe.

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