14 Monate Warten auf eine Zustellung

Saarbrücken. Von Problemen bei der Scheidung einer deutsch-französischen Ehe berichtet Frank-Thomas Bienko. Die Noch-Ehefrau des Saarbrückers sei im Zuge der Trennung zurück in ihr Heimatland gezogen. Bereits Ende 2009 habe der Mandant die Scheidung beim Amtsgericht Saarbrücken beantragt. Das Gericht habe die Zustellung des Antrags veranlasst

Saarbrücken. Von Problemen bei der Scheidung einer deutsch-französischen Ehe berichtet Frank-Thomas Bienko. Die Noch-Ehefrau des Saarbrückers sei im Zuge der Trennung zurück in ihr Heimatland gezogen. Bereits Ende 2009 habe der Mandant die Scheidung beim Amtsgericht Saarbrücken beantragt. Das Gericht habe die Zustellung des Antrags veranlasst. Dies übernehme in Frankreich der örtlich zuständige Huissier, dessen Tätigkeit mit dem deutschen Gerichtsvollzieher vergleichbar sei, erklärt Bienko. Doch der Beamte habe den Auftrag, der ihm seit gut einem Jahr vorliege, nicht bearbeitet. Der zuständige Richter beim Amtsgericht Saarbrücken habe bereits mehrfach die Zentralstelle für internationale Rechtshilfe in Zivilsachen beim französischen Justiz-Ministerium angeschrieben. Diese habe erklärt, dass sie den Gerichtsvollzieher angewiesen habe, die Zustellung schnell vorzunehmen. Weil er aber nicht geantwortet habe, sei er nun noch mal daran erinnert worden. Das Problem: Habe der Beamte "keine Lust, kann der deutsche Prozess-Bevollmächtigte buchstäblich warten, bis er schwarz wird", kritisiert der Rechtsanwalt. Während ein deutscher Gerichtsvollzieher schon seines Amtes enthoben wäre, würde sich die eigens eingerichtete Rechtshilfestelle beim französischen Justizministerium darauf beschränken, den Zustellungs-Beamten in großen Abständen "zu erinnern , so Bienko weiter. Thorsten Tanto, Familienrichter beim Amtsgericht Saarbrücken, erklärt, dass die Zustellung eines Scheidungsantrages in Frankreich normalerweise recht zügig vonstatten gehe und im Regelfall nur etwa einen Monat dauern würde. Diese könne nach einer EG-Verordnung auch durch ein Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Nur in den Fällen, in denen die Zustellung auf diesem Wege nicht klappt, weil es zum Beispiel Probleme mit der französischen Post gebe oder die Anschrift des Empfängers nicht korrekt wäre, erfolge diese durch den dortigen Gerichtsvollzieher, so Tanto. Verzögerungen seien auch dann möglich, wenn eine Partei ein Verfahrenskostenhilfe-Prüfungs-Verfahren einleite.

Warum die Zustellung so lange gedauert hat, wollte die Zentralstelle für internationale Rechtshilfe beim französischen Justiz-Ministerin nicht erklären. Doch immerhin wurde der Antrag kurze Zeit später zugestellt - nach 14 Monaten Wartezeit. mv

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von SZ-Leser-Reporter Frank-Thomas Bienko aus Saarbrücken. Wenn auch Sie Interessantes zu erzählen haben, wenden Sie sich per SMS/Fax an Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder per Mail an: leserreporter@sol.de.

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