Landgericht 13 Jahre Haft wegen heimtückischen Mordes

Saarbrücken · Das Landgericht hat einen 27-Jährigen wegen Mordes verurteilt. Der Syrer hatte einen Psychologen in einem Beratungszentrum für Flüchtlinge in Burbach erstochen, weil er nicht schnell genug einen Termin bekam.

 Polizeibeamte sichern im Juni Spuren am Tatort: Ein Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes war zuvor im Psychosozialen Beratungszentrum für Migranten und Integration in Burbach niedergestochen worden.

Polizeibeamte sichern im Juni Spuren am Tatort: Ein Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes war zuvor im Psychosozialen Beratungszentrum für Migranten und Integration in Burbach niedergestochen worden.

Foto: BeckerBredel

13 Jahre Haft: Das ist das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen 27 Jahre alten Flüchtling wegen Mordes an einem  Psychologen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Der Syrer hatte am Morgen des 7. Juni 2017 das Beratungszentrum für Flüchtlinge in Saarbrücken-Burbach aufgesucht, angeblich um dort schnellstmöglich einen weiteren Termin für die Behandlung seiner psychischen Probleme zu bekommen. Bei der Begrüßung durch den 30 Jahre alten Psychologen habe er ein Küchenmesser mit 16 Zentimeter langer Klinge gezogen und zwei Mal in den Oberkörper des DRK-Helfers gestochen. Herz, Lunge, Leber, Niere und Hauptschlagader des werdenden Familienvaters mit irakischen Wurzeln wurden verletzt. Er verblutete. Nach Feststellung des Landgerichts was es heimtückischer Mord.

Nach eigener Aussage war der Angeklagte an jenem Morgen wütend, verärgert und verzweifelt. Er habe unbedingt sofort einen Termin zur Gesprächstherapie bei den Psychologen haben wollen. Also sei er mit dem Küchenmesser zum Flüchtlingszentrum gegangen, um zu zeigen, wie ernst es ihm war. Zuvor habe er etwa einen halben Liter Wodka getrunken. Mit dem Messer habe er nur sich selbst verletzten wollen, um einen Termin zu erzwingen. Dann sei er ausgerastet. Er habe den Psychologen jedoch nur verletzen wollen. So weit der 27-Jährige vor Gericht.

Dieser Aussage glaubten die Richter nicht. Sie sei widerlegt durch das Tun des Angeklagten. Er habe mit voller Wucht zwei Stiche in den Oberkörper seines Gegenübers ausgeführt. Jeder der Stiche war für sich genommen tödlich. „So handelt man nur, wenn man den Tod eines Menschen herbeiführen will“, betonte der Vorsitzende Richter. Aus Sicht der Richter ist aber nicht auszuschließen, dass der Angeklagte wegen seiner psychischen Probleme und des Alkohols während der Tat vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. Deshalb minderten sie die im Normalfall für Mord gebotene lebenslange Haftstrafe in eine Strafe von 13 Jahren Gefängnis ab.

Nach dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen leidet der Syrer unter einer depressiven Anpassungsstörung in Folge seines Migrationshintergrundes und eventuell auch unter paranoiden Störungen. Dies deute sich in seiner Biografie an. Der gebürtige Syrer habe in seinem Heimatland sieben Jahre eine Schule besucht. Danach habe er als Fliesenleger gearbeitet und sei lange vor dem Bürgerkrieg in den Libanon gegangen. Von dort aus sei er nach Öffnung der Grenzen 2015 über die Türkei und die Balkanroute nach Deutschland gekommen. Hier habe er studieren und seinen Weg machen wollen. Getragen von dem Wunsch, ein besseres Leben zu führen als sein Vater – ein Landwirt mit 14 Kindern. In Deutschland habe der junge Syrer aber Probleme bekommen. Nach seiner Asylanerkennung habe er den für eine Integration unabdingbaren Sprachkurs wegen Konzentrationsproblemen abgebrochen. Daraufhin habe sich eine depressive Störung entwickelt. Auch eine paranoide Persönlichkeitsstörung sei denkbar.

„Es war klar, dass er behandlungsbedürftig war“, sagte dazu eine seiner Therapeutinnen beim DRK vor Gericht. Man habe seine Verzweiflung gespürt, sein Misstrauen, seine Einsamkeit. Aber mehrere Krankheitsbilder schienen möglich zu sein. Dies führte nach Feststellung des psychiatrischen Gutachters dazu, dass der Betroffene seit 2016 mehr als 45 Mal zu medizinischen und psychologischen Konsultationen ging. Im Schnitt sei der Mann ein Mal pro Woche beim Arzt oder Psychologen gewesen. Das Kernproblem sei aber seine Sprachbarriere gewesen. Ein großer Teil der therapeutischen Arbeit im Vorfeld der Tat habe deshalb darin bestanden, geeignete Kontaktpersonen zu finden. Dies sei schließlich gelungen. Es fand sich ein Psychiater, der mit dem Patienten arabisch reden konnte. Und im Burbacher Flüchtlingszentrum saß der DRK-Psychologe, der auch als Übersetzer und Brückenbauer für den Syrer aktiv wurde. Damit tötete der Angeklagte ausgerechnet den Mann, der trotz aller Probleme immer zu ihm gehalten hatte.

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