Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg Saarland will Vollverschleierung im Schulunterricht verbieten

Wie Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hamburg plant nun auch die saarländische Landesregierung ein Verbot der Vollverschleierung von Schülerinnen im Unterricht.

Saarland will Vollverschleierung im Schulunterricht verbieten
Foto: dpa/Boris Roessler

Derzeit bereite man eine Änderung des Schulordnungsgesetzes vor, um auch weiterhin "eine funktionierende Kommunikation im Unterricht" gewährleisten zu können, teilte die saarländische Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) am Donnerstag in Saarbrücken mit. In Bayern und Niedersachsen existiert ein solches Gesetz bereits.

Die Ministerin reagierte damit auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg, das vor einigen Tagen einer Berufsschülerin das Tragen des Nikabs im Unterricht erlaubt hatte. Der Nikab ist ein Schleier, der das komplette Gesicht bedeckt und nur die Augen frei lässt.

Bislang sieht das saarländische Schulordnungsgesetz kein ausdrückliches Verbot einer Vollverschleierung vor. Um Rechtssicherheit in dieser Frage zu schaffen, bereite das Ministerium für Bildung und Kultur nun eine Änderung des Gesetzes vor, hieß es. "Zu einem offenen, respektvollen Umgang und einem geregelten Miteinander gehören auch die Kommunikation und der freie Diskurs", betonte Streichert-Clivot.

Gestik und Mimik der Schülerinnen und Schüler müssten für Lehrer und Mitschüler wahrnehmbar sein. Laut der Ministerin gibt es im Saarland bislang keinen Fall, in dem eine Schülerin vollverschleiert zum Unterricht erschienen wäre.

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