Neue Regelung ab 1. August Saarland lockert Regeln für Behindertenparkplätze

Saarbrücken · Die Landesregierung will das Parken für behinderte Menschen erleichtern. Kritiker fordern weitere Schritte.

 Mehr Mobilität für Menschen mit Behinderung.

Mehr Mobilität für Menschen mit Behinderung.

Foto: dpa/A2411 Norbert Försterling

dns) Behindertenparkplätze im Saarland stehen künftig deutlich mehr Menschen zur Verfügung. Ab 1. August erweitert sich die Gruppe der „Menschen mit Beeinträchtigungen, die zukünftig auf einem Behindertenparkplatz parken dürfen“, teilten Gesundheits- und Verkehrsministerium jetzt mit. Bislang erhalten nur Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) den blauen Sonderparkausweis, ebenso Blinde.

Künftig sollen auch Menschen mit Merkzeichen „G“ einen Parkausweis beantragen können – allerdings nur „unter weiteren Voraussetzungen“, die etwa vom Grad der Behinderung abhängen. Wie viele Menschen die Berechtigung künftig zusätzlich nutzen werden, sei nicht vorhersagbar, hieß es. 12 202 Saarländer haben nach Angaben der Ministerien zurzeit ein Merkzeichen „aG“, das zum Parken auf einem Behindertenparkplatz berechtigt. Ein Merkzeichen „G“ haben demnach insgesamt 45 784 Menschen.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir Menschen mit Handicap auf diese Weise ihre Mobilität erhalten können“, erklärten Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) und Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD). Mobilität sei ein Grundelement gesellschaftlicher Teilhabe.

Der Sozialverband VdK Saarland übte allerdings Kritik. Die neuen Regeln seien zwar ein „Schritt in die richtige Richtung“, griffen aber zu kurz. So seien keine Parkerleichterungen für Menschen mit akuten Gehbehinderungen, etwa nach schweren Operationen, vorgesehen. Zudem fehle es bereits jetzt im ganzen Saarland an Parkmöglichkeiten. „Mit der Erweiterung des berechtigten Personenkreises muss dringend eine Erhöhung der Zahl der Behindertenparkplätze einhergehen“, erklärte der Sozialverband.

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