Corona-Reiseregelung Saarland macht beim Beherbergungsverbot nicht mit

Saarbrücken/Mannheim · Im Saarland und in Baden-Württemberg wird das Beherbergungsverbot abgeschafft.

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU).

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU).

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Dies kündigte Ministerpräsident Tobias Hans in einem Facebook-Statement nach dem Treffen der Regierungschefs mit Bundeskanzlerin Merkel an. Das Beherbergungsverbot habe sich nicht bewährt. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.

Auch der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am in Mannheim mitteilte. Es können aber Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten

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