Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Saarland bei Hilfen für Kinder Schlusslicht

Saarbrücken · Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wird von Saarländern nur selten abgerufen.

Saarland nimmt Zehn-Euro-Zuschuss für Kinder und Jugendliche bundesweit am wenigsten in Anspruch.
Foto: dpa/Monika Skolimowska

Im Saarland profitieren im Bundesvergleich die wenigsten Kinder und Jugendlichen von bestimmten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung. Wie ein am Dienstag vorgestelltes Gutachten des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zeigt, erhielten zwischen August 2017 und Juli 2018 hierzulande gerade einmal 6,7 Prozent der Sechs- bis 15-Jährigen monatliche Zuschüsse für soziale und kulturelle Aktivitäten. Deutschlandweit waren es 14,6 Prozent.

In der aktuellen Untersuchung geht es ausschließlich um die Förderung in Höhe von zehn Euro pro Kind für Sportvereine, Musikunterricht und sonstige Freizeitangebote. Dieser monatliche Betrag, der seit 1. August 2019 auf 15 Euro angehoben wurde, richtet sich an Familien, die Leistungen aus der Grundsicherung erhalten oder Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungs- und Teilhabepaket, das 2011 in Kraft trat, beinhaltet noch weitere Leistungen, etwa für Klassenfahrten oder Mittagessen.

Die Forscher kommen für den Zehn-Euro-Zuschuss zum Ergebnis, dass im untersuchten Zeitraum weniger als jedes zehnte Kind zwischen sechs und 15 Jahren im Saarland davon profitiert hat. Demnach erhielten im Juli 2018 von 6974 Leistungsberechtigten lediglich 531 das Extrageld.

Auch bundesweit stieg die Zahl der bewilligten Anträge seit 2016/2017 gerade einmal um 0,6 Prozent. „Noch immer profitieren mindestens 85 Prozent der grundsätzlich Leistungsberechtigten nicht von dieser Leistung“, heißt es in der Studie.

Warum ausgerechnet im Saarland und Rheinland-Pfalz (7,5 Prozent) die Quote so niedrig ist, kann auch der Wohlfahrtsverband nicht beantworten. „Wir wissen es nicht“, sagt Jens Stoewesand, Sprecher für Rheinland-Pfalz und das Saarland. Stoewesand vermutet, dass Kinder und Eltern fürchten, abgestempelt zu werden. Denn „die Kinder müssen sich outen“.

Auch der Regionalverband Saarbrücken, der gemeinsam mit den Landkreisen im Saarland die Bewilligung verantwortet, weist darauf hin, dass Sportvereine in der Regel Listen mit leistungsberechtigten Kindern an die Jobcenter übermitteln. „Die Vereine wissen also Bescheid“, sagt Regionalverbandssprecher Lars Weber. Mit Blick auf die Studie kritisiert Weber, dass die Zahlen des Jobcenters in Saarbrücken aus technischen Gründen gar nicht erfasst wurden. Selbst die Studienautoren räumen ein, dass die Ergebnisse „kein Gradmesser“ für andere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz seien. Die Bundesregierung habe bislang aber keine verlässlichen Daten vorgelegt. Wie das hiesige Arbeitsministerium auf Anfrage mitteilt, haben sich Leistungen und Antragsprozesse mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes zum 1. August 2019 verbessert. Die Zahlen könnten also bereits im kommenden Jahr ganz anders aussehen.

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