Landtag ändert Regeln Klarheit über Nebenjobs von Abgeordneten

Saarbrücken · Der Saar-Landtag hat sich neue Regeln gegeben – als Konsequenz aus der Finanzaffäre um den Landessportverband (LSVS), der mehrere Jahre vom Parlamentspräsidenten geleitet wurde.

 Der frühere Landtagspräsident Klaus Meiser.

Der frühere Landtagspräsident Klaus Meiser.

Foto: BeckerBredel

Der Landtag hat mögliche Nebentätigkeiten von Abgeordneten neu geregelt. Einstimmig betonten die Parlamentarier mit einer Änderung des Abgeordnetengesetzes die Verpflichtung, sich vor allem um ihre Aufgabe als Volksvertreter zu kümmern. „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten“, heißt es in einer am Mittwoch einstimmig beschlossenen Änderung des Abgeordnetengesetzes. Es habe bisher an einer gesetzlichen Festlegung eines „Leitbildes für die Tätigkeit eines Abgeordneten“ gefehlt, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.

Zugleich beschlossen die Abgeordneten ebenfalls einstimmig eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtages, die für mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten sorgen soll. Damit wurden die Stufen für meldepflichtige Einkünfte erweitert. Bisher gab es zehn Stufen, die von 1000 bis zu mehr als 250 000 Euro reichten. Künftig gelten 21 Stufen zwischen 1000 und mehr als 500 000 Euro. Das neue Raster soll der Öffentlichkeit eine bessere Vorstellung von den jeweiligen Nebeneinkünften vermitteln.

Damit zogen die Parlamentarier Konsequenzen aus einer öffentlichen Debatte über Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Sie war unter anderem durch die Finanzaffäre um den LSVS ausgelöst worden, dessen Präsident der frühere Landtagspräsident Klaus Meiser (CDU) von Oktober 2014 bis April 2018 war.

Unbeschadet von der Verpflichtung, den Mittelpunkt der Tätigkeit in der Ausübung des Mandats zu sehen, bleiben „Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig“. Auch weiterhin dürfen Abgeordnete aus einem Dienstvertrag nur Geld annehmen, wenn diese Zahlung sich nicht auf die Ausübung des Mandats bezieht.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort