Flüchtlinge im Saarland Saarland hält an Röntgen zur Altersbestimmung fest

Tholey · Die Durchleuchtung der Handwurzelknochen von jungen Flüchtlingen zur Altersbestimmung ist jedoch umstritten.

Nur wenige junge Flüchtlinge haben einen Ausweis dabei. Sie geben ihr Alter im Gespräch an, wenn sie nach langer Flucht im Schaumberger Hof in Tholey ankommen. Doch oft haben Experten dort Zweifel daran, dass die Flüchtlinge wirklich minderjährig sind. In einem mehrstufigen Verfahren stellen sie vor einer Inobhutnahme durch die Jugendämter das Alter der jungen Flüchtlinge fest – und setzen dabei vor allem auf das Röntgen des Handwurzelknochens.

„Wir prüfen nicht hart, wir prüfen nach dem Gesetz“, betont Herbert Heyd, Leiter der Abteilung Jugend, Senioren, Familien und Frauen im saarländischen Sozialministerium. Seit gut zwei Jahren hat das Saarland das sogenannte Verfahren des Vorclearings (Vorklärung) für alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Einrichtung Schaumberger Hof zentralisier – und dort bis 1. März insgesamt 763 Verfahren gezählt.

Hubert Meusel, Leiter der Zentralstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer, erklärt den Ablauf: Liegen keine Ausweise vor, gibt es eine „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ und ein Pädagogen-Gespräch. Dabei wird geschaut, wie sich der junge Mensch verhält, wie er sich ausdrückt, wie er aussieht. In 557 der Fälle habe es Zweifel an der Minderjährigkeit gegeben – eine radiologische Untersuchung des Handgelenks wurde beauftragt. In 20 Fällen habe es dazu noch ein forensisches Gutachten gegeben, um Unsicherheiten auszuräumen: Es wurden Schultereckgelenk und Gebiss geröntgt. „Dann hat man nach medizinisch-forensischen Standards einen sehr hohen Grad der Wahrscheinlichkeit, ob jemand über oder unter 18 Jahre alt ist“, sagt Meusel. In rund 35 Prozent der Fälle (263) wurden Flüchtlinge als volljährig eingeschätzt.

Das Saarland ist das einzige deutsche Flächenland mit einem zentralen Vorclearing für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Daher hat es deutschlandweit für Interesse gesorgt: Das saarländische Modell habe auch Niederschlag im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung gefunden: Demnach soll es künftig für alle Flüchtlinge zentrale „Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen“ geben. In den Bundesländern wird das Thema Altersprüfung von Migranten unterschiedlich geregelt. Heyd spricht sich für ein bundeseinheitliches Verfahren aus. „Es gibt Aussagen, dass die pädagogische Befragung und die qualifizierte Inaugenscheinnahme ausreiche, um das Alter abzuschätzen. Ich bewundere die, die sich das zutrauen“, sagt er.  Ein bundeseinheitliches Verfahren zur Altersfeststellung sei sinnvoll, auch um eine einheitliche Datenlage zu haben.

Das Röntgen zur Altersbestimmung ist allerdings umstritten. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges führen an, es sei medizinisch nicht möglich, ein Alter festzustellen. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik, Andreas Schmeling, dagegen sagt, man könne nicht das exakte Alter bestimmen, aber der zweifelsfreie Nachweis der Volljährigkeit sei möglich.

Lars Kühn, Leiter der Einrichtung Schaumberger Hof, berichtet: „Es gab welche, die haben gesagt, sie sind 12 oder 13 und sie waren weit über 20.“ Oft würden die jungen Menschen falsche Angaben machen, weil ihnen die Schleuser das geraten hätten – nach dem Motto „Mach auf jung, dann geht es dir in Deutschland besser“. Im Saarland leben 580 unbegleitete minderjährige Ausländer, bundesweit sind es rund 52 000.

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