Justiz Land gewinnt Rechtsstreit um HTW-Hochhaus

Saarbrücken · Das Landgericht hat eine Klage der Baufirmen auf Erstattung der Millionen-Mehrkosten beim Umbau des HTW-Hochhauses abgewiesen. Auf einem Teil der Mehrkosten dürfte das Land dennoch sitzen bleiben.

 Das HTW-Hochhaus sollte im Herbst 2013 bezugsfertig sein. Daraus wurde aber erst über vier Jahre später etwas.

Das HTW-Hochhaus sollte im Herbst 2013 bezugsfertig sein. Daraus wurde aber erst über vier Jahre später etwas.

Foto: Iris Maria Maurer

Der Skandal um die Millionen-Mehrkosten und jahrelangen Verzögerungen beim Umbau des Hochhauses für die Saarbrücker Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) hatte der Landesregierung viel Kritik eingetragen. Ursprünglich sollte das umgebaute ehemalige Saarbrücker Gesundheitsamt im Herbst 2013 bezugsfertig sein. Doch erst rund viereinhalb Jahre später (im Mai dieses Jahres) wurde es offiziell als Erweiterungsbau für die HTW eingeweiht. Und statt der ursprünglich geplanten Gesamtkosten von rund 15,5 Millionen Euro schlugen bei den Baufirmen schließlich weit über 25 Millionen Euro zu Buche. Wer für die Mehrkosten von rund 10 Millionen aufkommen sollte, darüber stritten die Arbeitsgemeinschaft der beteiligten Baufirmen (Arge) und das Land monatelang vor Gericht. Gestern nun fiel ein Urteil zugunsten des Landes. Das Landgericht in Saarbrücken wies die Klage der Arge ab.

Die 15. Zivilkammer des Landgerichts sah für einen Erstattungsanspruch der Arge keine Grundlage, wie der Vorsitzende Richter Steffen Kaiser gestern zur Urteilsbegründung erklärte. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich „bei den zusätzlich angefallenen Arbeiten um Leistungen, zu deren Erbringung die Arge nach dem ursprünglich vereinbarten Vertrag verpflichtet war“. Die Mehrkosten von rund 10 Millionen Euro waren vor allem durch massive Nachbesserungen beim Brandschutz entstanden, die die Untere Bauaufsichtsbehörde im Laufe der Umbauarbeiten gefordert hatte. Bei dem umstrittenen PPP-Projekt („Public Private Partnership“) hatte das Land dem privaten Partner Falko GmbH Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb des Gebäudes übertragen.

Dem Rechtsstreit lagen Unklarheiten bei der Studentenzahl zugrunde, die das Hochhaus nutzen sollten. Die Arge, die im Auftrag des privaten Investors Falko GmbH die Umbauten im Jahr 2012 begann, hatte zunächst einen Bauantrag für ein Verwaltungsgebäude zur Nutzung von maximal 200 Studenten gestellt. Nach Auffassung des Landes hatte sich die Falko GmbH aber vertraglich verpflichtet, ein Gebäude für rund 1000 Studenten zu planen und zu bauen. Die schließlich im September 2013 aufgrund der höheren Studentenzahl von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geforderten Nachbesserungen beim Brandschutz sorgten daraufhin für fortwährende Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern und jahrelange Verzögerungen. Nach Auffassung des Gerichts war jedoch zwischen der Falko GmbH beziehungsweise der Arge und dem Land „zu keinem Zeitpunkt eine Nutzungsbeschränkung auf 200 Personen wirksam vereinbart worden“.

Der Vorsitzende Richter Steffen Kaiser erklärte gestern, dass Bestandteil des ursprünglichen Vertrages zwischen der Falko GmbH (beziehungsweise der Arge) und dem Land zwar ein Brandschutzkonzept für 200 gleichzeitig anwesende Studenten in dem Hochhaus war. Dies habe jedoch im Widerspruch gestanden zu der Ausschreibung des Landes, wo von bis zu 1000 Studenten während der Prüfungszeit die Rede gewesen sei. Auch seien mit Blick auf die Gebäudeanforderungen 500 Studienanfängern erwähnt worden, die ganztägige Einführungskurse besuchen würden. Zudem habe die Arge die Bestuhlung der Hörsäle übernommen und dafür 851 Stühle bestellt. Ferner habe die Arge die notwendige Kapazität der sanitären Anlagen errechnet und sei dabei von 1183 Personen ausgegangen. Dies alles widerspreche einer Nutzungsbeschränkung des Hochhauses auf maximal 200 Studenten, wie sie die Arge in der Klage angeführt hatte. An der ursprünglichen Vertragsvereinbarung, was überhaupt baulich umgesetzt werden soll (Bausoll), habe auch eine nachträgliche Rahmenvereinbarung im Herbst 2016 nichts geändert. Auf diese Vereinbarung hatte der Anwalt der Arge immer wieder verwiesen. Gleichwohl räumte der Vorsitzende Richter gestern ein, dass der ursprüngliche Vertrag zwischen Land und Investor mit Blick auf die Zahl der Personen, die das Hochhaus nutzen würden, sehr wohl auch „Auslegungssache“ gewesen sei.

Bauminister Klaus Bouillon (CDU) erklärte gestern nach der Urteilsverkündung: „Damit haben wir dem Land Millionenkosten erspart.“ Die Rechtsauffassung des Landes sei „vollumfänglich bestätigt“ worden. „Ein Erfolg für das Saarland auf ganzer Linie“, so Bouillon.Tatsächlich hat das Land jedoch trotz des juristischen Erfolgs Mehrkosten durch die Verzögerungen beim Umbau des HTW-Hochhauses schultern müssen. Denn allein die Miete der Ersatzquartiere, in denen HTW-Studenten während der Bauverzögerungen unterrichtet wurden, dürften nach SZ-Informationen rund 4 Millionen Euro gekostet haben.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Saarländischen Oberlandesgericht erhoben werden.

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