Landes-Haushalt Prüfer: Saarland frühestens 2200 schuldenfrei

Saarbrücken · Wie groß die Finanznot des Saarlandes ist, zeigt eine neue Prognose des Landesrechnungshofs: Im besten Falle könne das Land demnach in 183 Jahren schuldenfrei sein.

 Klaus Schmitt, Präsident des saarländischen Rechnungshofs

Klaus Schmitt, Präsident des saarländischen Rechnungshofs

Foto: BeckerBredel

Das Saarland ist frühestens in 183 Jahren schuldenfrei. Aber nur, wenn es jährlich 80 Millionen Euro Schulden tilgt und „alles optimal läuft“. Darauf hat der Präsident des Landesrechnungshofs, Klaus Schmitt, gestern bei der Vorstellung des Jahresberichts 2016 hingewiesen. Betrug der Schuldenberg des Landes Ende 2016 14,4 Milliarden Euro, dürfte er bis Ende 2018 auf 14,6 Milliarden Euro anwachsen. Nicht inbegriffen in die Prognose sind die kommunalen Schulden.

Der Rechnungshof begrüßte, dass es dem Land gelungen sei, die Konsolidierungsauflagen und Sanierungsverpflichtungen in den Jahren 2015 und 2016 einzuhalten. Das Ergebnis der Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs bezeichnete Schmitt als „großen Erfolg“. Dem Land werde ab 2020 ein Mehrbetrag von 150 Millionen jährlich zur Verfügung stehen. Auch die Verminderung der Nettokreditaufnahme von 251 auf 150 Millionen wertete er positiv.

Als Haushaltsrisiko bezeichnete er hingegen den Investitionsstau bei der Infrastruktur  im Land, etwa bei Landstraßen, Brücken und Schulen. So seien die Ausgaben für Investitionen im Jahr 2015 mit 372,1 Millionen Euro auf ein historisches Tief gesunken und im Vorjahr nur leicht gestiegen (387,8 Millionen Euro). Zwar sehe der Koalitionsvertrag eine Investitionsoffensive ab dem Jahr 2020 vor, doch müsse auch bis dahin in den Erhalt der Infrastruktur investiert werden.

Ein weiteres Risiko für den Landeshaushalt seien die Ausgaben zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Durch den Familiennachzug und den weiteren Flüchtlingszuzug in noch unbekannter Höhe ließen sich die Kosten noch nicht beziffern. Die Zuwanderung führe zu steigenden Bedarfen im Sozialbereich, bei Lehrerstellen sowie bei der öffentlichen Sicherheit. Dadurch könnte das Saarland die vom Stabilitätsrat gesteckte Defizitobergrenze überschreiten, was  die Auszahlung der Konsolidierungshilfen des Bundes gefährden würde. In dem Fall müsste das Saarland erreichen, dass entweder der Stabilitätsrat die Flüchtlingskosten als außergewöhnliche Notsituation  anerkennt oder der Bund weitere Flüchtlingskosten erstattet.  Zum Nachweis empfiehlt der Rechnungshof, dem Haushaltsplan künftig eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Asyl und Flüchtlingen anzuhängen.

Saar-Finanzminister Stephan Toscani (CDU) kündigte an, die Regierung werde die Hinweise des Rechnungshofes prüfen und bei übereinstimmender Einschätzung umsetzen. Bei der Auflistung der flüchtlingsbedingten Ausgaben gebe es jedoch statistische und methodische Probleme.

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