Eilantrag vor dem OVG Saarlouis Saarbrücker Friseur-Betrieb klagt gegen 2G-Plus-Regelung

Saarbrücken/Saarlouis · Wer zum Friseur will, muss im Saarland nach wie vor die Kriterien für 2G-Plus erfüllen. Ein Friseur-Betrieb aus Saarbrücken hat nun per Eilantrag Klage gegen diese Regelung eingereicht.

Saarland: Friseur-Betrieb aus Saarbrücken klagt gegen 2G-Plus-Regelung
Foto: dpa/Ole Spata

Der Saarbrücker Friseur Wolfgang Schwan hat per Eilantrag Klage gegen die 2G-Plus-Regelung für Friseursalons beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis eingereicht. Das teilt der Friseurdienstleister Wild Beauty GmbH mit, der die Klage laut eigenen Angaben organisiert und finanziert. Es soll gerichtlich überprüft werden, ob die 2G-Plus-Regelung für den Friseurbesuch rechtlich einwandfrei ist.

Schwan ist Mitglied der Initiative „Friseure in Not“, die schon im Februar 2021 laut eigenen Angaben durch eine bundesweite Klage maßgeblich durchsetzen konnte, dass die Friseursalons deutschlandweit vom Lockdown ausgenommen wurden. 

Friseurmeister Schwan fühlt seine Branche ungerecht behandelt: „Für den Einzelhandel wurden die 2G-Beschränkungen erst kürzlich gelockert, auch für andere Handwerksbetriebe gibt es Erleichterungen. Nur wir Friseure bekommen keine Perspektive“, erklärt er.

 Die Landesinnung Friseure und Kosmetik Saarland unterstützt das Vorgehen. Mirko Karkowsky, Geschäftsführer der Landesfriseurinnung, erklärte in einer Pressemitteilung dazu: „Als Landesinnung Friseure und Kosmetik Saarland setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass möglichst bald wieder alle Kunden in die Salons kommen dürfen – egal ob geimpft, ungeimpft, geboostert oder genesen.“ Das Friseur-Handwerk habe einen sehr hohen Stellenwert im alltäglichen Leben der Menschen und gehöre faktisch zur Grundversorgung. „Wenn es der Politik an der nötigen Ein- beziehungsweise Weitsicht fehlt, müssen die Betriebe jetzt eben gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.“

Das Eilverfahren dauere in der Regel drei bis vier Wochen.

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