Trotz hoher Inzidenzen Keine Hotspot-Regel im Saarland – fast alle Corona-Regeln entfallen ab Sonntag

Update · Im Saarland entfallen ab Sonntag fast alle Corona-Maßnahmen. Die Hotspot-Regelung kommt hierzulande nicht zum Tragen. Was das nun bedeutet.

Saarland: Fast alle Corona-Regeln entfallen ab 3. April – keine Hotspot-Regel
Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Im Saarland wird es keine Hotspot-Regelung geben. Darauf hat sich der Ministerrat am Dienstag verständigt, wie die SZ erfuhr. Trotz Rekordinzidenzen entfällt damit ab Sonntag der Großteil aller Corona-Maßnahmen. Lediglich die Maskenpflicht im ÖPNV und in sogenannten vulnerablen Bereichen wie Kliniken und Pflegeheimen bleibt. Zudem gilt die Testpflicht in bestimmten Bereichen fort.

An Schulen und im Einzelhandel hingegen muss ab dem 3. April keine Maske mehr getragen werden. Auch die Zugangsbeschränkungen nach 2G und 3G entfallen. Schärfere Maßnahmen können ab 3. April nämlich nur für sogenannte Hotspots angeordnet werden.

Wo die Maskenpflicht im Saarland weiter gilt:

Das Gesundheitsministerium teilte an diesem Dienstag mit, dass sich die Maskenpflicht im Saarland auf die „noch zulässigen Bereiche beschränken“ werde. Dazu gehören beispielsweise Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens, bestimmten Gemeinschaftsunterkünfte sowie der Öffentliche Personennahverkehr. Die Ausnahmen von der Maskenpflicht bleiben weiterhin bestehen.“

Wo die Corona-Testpflicht im Saarland weiter gilt weiter:

In Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen gilt künftig auch weiterhin die Testpflicht.

Dasselbe gilt für Schulen. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur Schülern und Lehrern erlaubt, die sich dreimal die Woche testen lassen.

Die Corona-Verordnung gilt bis inklusive 16. April.

Warum wird das Saarland nicht zum Corona-Hotspot ernannt?

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte eine Hotspot-Regelung, die eine Verlängerung der Maßnahmen erlauben würde, schon vor mehreren Tagen für „praktisch ausgeschlossen“ gehalten. Das neue Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition in Berlin setze dafür zu enge Grenzen. „Da wird es kaum Spielraum geben für den Landtag“, sagte Hans der Saarbrücker Zeitung. Ohne Änderung des Bundesgesetzes, das eine solche Hotspot-Regelung derzeit an das Auftreten einer gefährlichen Virusvariante binde, „ist das fast nicht möglich“, so Hans.

Auch Saarlands künftige Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sprach am Montag von "sehr hohen Hürden" bei den sogenannten Hotspot-Regeln.

Rheinland-Pfalz verzichtet ebenfalls auf Hotspot-Regelung

Auch in Rheinland-Pfalz wird es ab dem 2. April keine Hotspotregelung geben. Das hat der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Lage in den Kliniken sei zwar ernster als je zuvor. Doch das Bundesgesetz nehme den Ländern jede Möglichkeit flexibler Schutzmaßnahmen, teilte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch mit.

Für die Schulen in Rheinland-Pfalz kündigte Bildungsministerin Stefanie Hubig folgende Regelungen an: „Ab dem 4. April wird es zwei Mal pro Woche ein anlassloses Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal geben.“ Auch nach den Osterferien werde diese Regelung noch eine Woche weitergeführt. Wie es danach weitergehe, werde man mit Blick auf die Gesamtsituation entscheiden und frühzeitig informieren. „Es bleibt weiterhin dabei, dass sich eine Lerngruppe nach Auftreten eines Infektionsfalls für fünf aufeinanderfolgende Schultage selbst testen muss“, teilte das Ministerium mit.

Auch im Bereich der Kitas werde die anlassbezogene Testpflicht fortgesetzt. Das bedeutet, dass nach einem Infektionsfall für alle Kontaktpersonen eine Absonderungspflicht besteht. Die betroffenen Kinder und die Beschäftigten können erst dann wieder in die Kita zurückkehren, wenn sie sich mit einem Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle freigetestet oder sich zehn Tage abgesondert haben.“

Streit um Corona-Regeln zwischen Bund und Ländern

Das Saarland hatte wie andere Länder wichtige Corona-Beschränkungen bis einschließlich 2. April verlängert und dabei eine Übergangsregelung im neuen Infektionsschutzgesetz genutzt. Nach dem 2. April sind strengere Regeln nur erlaubt, wenn das Landesparlament das Land oder Teile angesichts der Corona-Lage zum Hotspot erklärt.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Montag nach Beratungen der Gesundheitsministern erneut an die Länder appelliert, Hotspot-Regelungen in Kraft zu setzen. Auch für ganze Bundesländer sei das möglich, sagte Lauterbach.

In vielen Bundesländern gibt es jedoch Zweifel an der rechtssicheren Umsetzbarkeit der Hotspot-Regel. Bisher sind nur aus Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Hotspot-Pläne bekannt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort