Änderungen in Corona-Verordnung Diese Corona-Regeln gelten seit Sonntag im Saarland

Das RKI hatte neue Empfehlungen ausgesprochen. Nun ändert das Saarland entsprechend die Corona-Regeln. Unter anderem wird die Isolationsdauer für positiv Getestete auf fünf Tage verkürzt. Die Änderungen im Überblick.

Saarland: Diese neuen Corona-Regeln gelten seit Sonntag
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das Saarland hat die Corona-Verordnung angepasst. Ab 8. Mai gelten die Änderungen, angelehnt an die neuen Empfehlungen des RKI und die Regelungen in den Nachbarbundesländern. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. Die Verordnung tritt demnach am 4. Juni 2022 außer Kraft, die Laufzeit beträgt also zunächst vier Wochen.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Corona-Infizierte müssen sich künftig nur noch fünf Tage isolieren.
  • Es gibt keine Quarantänepflicht mehr für enge Kontaktpersonen.
  • Testpflicht für Mitarbeiter in Pflege- und medizinischen Einrichtungen nach Corona-Erkrankung gilt weiter.
  • Die Testpflicht an Schulen fällt.

Gesundheitsminister Magnus Jung teilte mit: „Wir befinden uns in einer neuen Phase der Pandemie. Die Infektionszahlen sinken, die Corona-Situation auf den Intensivstationen hat sich im Saarland deutlich entspannt. Mit Änderung der Absonderungsregelungen und insbesondere der Verkürzung der Isolationsdauer auf fünf Tage, gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Aber weniger rechtliche Vorgaben bedeuten auch mehr Eigenverantwortung für jeden Einzelnen.“ Sein Appell an alle Saarländerinnen und Saarländer: „Sollte Ihr Selbsttest trotz Symptomfreiheit nach fünf Tagen weiterhin positiv sein, bleiben Sie bitte in Isolation und schützen Sie Ihre Mitmenschen.“

Folgende Corona-Regeln gelten ab Sonntag – ein Überblick:

1. Absonderung nur noch für fünf Tage: Die Absonderung endet für Corona-Infizierte künftig frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Vornahme der Testungen (also frühestens am sechsten Tag). Voraussetzung zur Beendigung der Absonderung nach Ablauf von fünf Tagen ist, dass in den 48 Stunden vorher keine typischen Symptome einer Corona-Infektion vorliegen dürfen. Eine Freitestung ist nicht notwendig.

Das saarländische Gesundheitsministerium verweist hier auf die dringende Empfehlung des RKI zur wiederholten (Selbst-)Testung beginnend nach Tag 5 und zur Selbstisolation bis zu einem negativen Test. Die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Nach Beendigung der Isolation wird Betroffenen empfohlen, zwei Tage lang bei privaten Kontakten mit anderen Personen eine FFP-2 Maske zu tragen und unnötige Kontakte zu vermeiden.

2. Lockerung der Quarantäneregeln für Kontaktpersonen: Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen besteht zukünftig keine Verpflichtung zur Absonderung mehr. Davon waren in der Vergangenheit insbesondere Kinder betroffen. Immunisierte Personen mussten sich bereits zuvor nicht mehr in Quarantäne begeben.

Engen Kontaktpersonen und Haushaltsangehörigen wird nun bei privaten Kontakten empfohlen, die Abstandsregeln einzuhalten, Kontakte zu reduzieren und soweit zumutbar insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen sowie sich für sieben Tage selbst zu testen.

3. Testpflicht vor Rückkehr für infizierte Mitarbeiter in Pflege- und medizinischen Einrichtungen:

Ausgenommen von der Isolationsverkürzung sind Mitarbeiter in Kliniken, Pflegeheimen, in ambulanten Pflegediensten sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Sie dürfen ungeachtet ihres Immunitätsstatus erst wieder arbeiten, wenn ein negativer Antigen-Schnelltest einer Testeinrichtung oder ein PCR-Labortest vorliegt.

4. Keine Testpflicht an Schulen mehr: Die bisherige Testverpflichtung (2x pro Woche) in Schulen entfällt und wird in ein zweimal wöchentliches Testangebot abgeändert. In Kindertageseinrichtungen bestand das Testangebot bereits zuvor. Schülerinnen und Schüler, bei denen am Vortag der Prüfung bzw. am Prüfungstag ein positives (Schnell-)Testergebnis vorliegt, sind für Prüfungen weiterhin nicht zugelassen.

Die Absonderungsverordnung, die verpflichtende Tests für acht Tage nach Auftreten eines Infektionsfalls und Maskenpflicht in einer Klasse oder Betreuungsgruppe (in Kitas war nur das Personal betroffen) vorgeschrieben hat, läuft am Sonntag und damit zeitgleich zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung aus. Auch diese Regelungen entfallen damit ab Sonntag.

Minister Jung betont abschließend: „Wir haben uns dazu entschieden, auf eine Freitestung zur Beendigung der Absonderung zu verzichten. Laut Studien ist die Generationszeit – also die Phase, in der sich das Virus im Körper ausbreitet und die Phase, in der ein Mensch ansteckend ist – bei Omikron kürzer als beispielsweise bei der Delta-Variante. Natürlich ist ein Restrisiko der Ansteckung nicht ganz auszuschließen. In der derzeitigen pandemischen Lage wären aber weitreichendere rechtliche Einschränkungen nicht vertretbar. Wir müssen daher an die Eigenverantwortung der Bürger:innen appellieren, ihre Mitmenschen bestmöglich zu schützen. Die Umsetzung der allgemeinen Hygieneempfehlungen wie regelmäßiges Händewaschen und Testen sowie das Tragen von Schutzmasken sind weiterhin von zentraler Bedeutung bei der Bekämpfung des Coronavirus.“

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