Energiekrise Saarländische Betriebe können jetzt Energie-Härtefallhilfen beantragen

Saarbrücken · Die saarländische Landesregierung hat die Maßnahmen vom Bund mit der Härtefallhilfe Energie Saarland ergänzt. Welche Betriebe jetzt Unterstützung beantragen können.

Saarland: Betriebe können jetzt Energie-Härtefallhilfen beantragen​
Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe, die in 2022 durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, Unterstützung beantragen. Die vom Land konzipierte Härtefallhilfe Energie Saarland wird als Billigkeitsleistung aus Haushaltsmitteln des Bundes gewährt und stellt darauf ab, energieträgerunabhängig zu fördern – einschließlich Pellets und Öl.

Betriebe im Saarland erhalten trotz zuletzt gesunkener Energiepreise Hilfe

Der saarländische Wirtschaftsminister Jürgen Barke zeigt sich darüber erfreut: „Eine Unterstützung über alle Energieträger hinweg war uns daher ein wichtiges Anliegen, denn beispielsweise auch bei Pellets und Öl gab es im Jahr 2022 erhebliche Preissteigerungen.“ Gerade im Saarland seien diese Energieträger weit verbreitet.

„Auch wenn die Energiepreise in den letzten Wochen wieder deutlich gesunken sind, müssen wir den Betrieben unter die Arme zu greifen, die trotz allem unter deutlichen Kostensteigerungen leiden. Wir wissen in dieser Krise um unsere Verantwortung und lassen unsere Unternehmen dabei nicht allein.“ Mit der Härtefallhilfe Energie Saarland ergänzt die Landesregierung die Maßnahmen des Bundes an der richtigen Stelle, so Barke.

Wer darf einen Antrag für die Härtefallhilfe Energie Saar stellen?

Die wichtigsten Voraussetzungen zur Antragstellung sind eine Verdreifachung der betrieblichen Energiekosten im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021, ein Anteil der betrieblichen Energiekosten am Umsatz von mindestens sechs Prozent im Jahr 2022 und ein durch Energiekostensteigerungen verursachtes negatives Betriebsergebnis im Jahr 2022. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz im Saarland.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 31. Oktober möglich. Die Anträge können direkt über eine Online-Plattform des saarländischen Wirtschaftsministeriums gestellt werden. Das Antragsverfahren wird ausschließlich auf elektronischem Weg abgewickelt. Eine Antragstellung auf anderem Weg ist nicht möglich.

Das Antragsportal der Härtefallhilfe Energie Saarland und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Saarlandes.

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