Krankenhäuser Pflegebeauftragter fordert Personalvorgaben für alle Stationen

Saarbrücken · In die Diskussion um Personaluntergrenzen für Pflegekräfte auf den Krankenhaus-Stationen schaltet sich nun auch der Pflegebeauftragte des Landes, Jürgen Bender, ein. Der ehemalige Präsident des Landessozialgerichts hat von einer Expertengruppe ein Grundsatzpapier zu dem Thema erarbeiten lassen.

 Der saarländische Pflegebeauftragte Jürgen Bender

Der saarländische Pflegebeauftragte Jürgen Bender

Foto: Oliver Dietze

Daran mitgearbeitet haben in erster Linie Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren saarländischer Krankenhäuser.

Nach Ansicht der Expertenrunde bedarf es Personalvorgaben für alle Bereiche – und nicht nur für „pflegesensitive“ oder „pflegeintensive“ Bereiche, wie die Bundesregierung dies zumindest bislang beschlossen hat (etwa für Intensivstationen). „Wenn man für bestimmte Stationen Untergrenzen festlegt und für andere nicht, wird es sofort zu Ausweichbewegungen kommen“, prognostiziert Bender: „Dann zieht man auf der einen Station Leute ab, um sie dort hineinzustopfen, wo es verbindliche Untergrenzen gibt.“

Auch müssten bei der Festlegung von Untergrenzen „variable Grundlasten“ berücksichtigt werden, die es – unabhängig von der „Pflegeintensität“ – auf jeder Station gibt, etwa demente Patienten.

Die Methoden zur Bemessung der Personalvorgaben müssten transparent, die Kennzahlen klar definiert sein. Die gewählte Methode müsse auch fortschreibbar sein, administrativer Aufwand müsse vermieden werden. „Wir haben genug Vorschriften, was die Dokumentation angeht“, sagte Bender.

Bender und seine Expertenrunde fordern auch eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Personaluntergrenzen. Zu klären ist aus seiner Sicht auch, wie ein Pflegeteam aus Fach- und Hilfskräften zusammengesetzt sein muss. „Um das Essen reinzutragen oder den Nachttisch abzuputzen, braucht man keine Pflegekraft, die drei Jahre gelernt hat“, so Bender.

Schließlich müssten die für die errechneten Stellen erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die für die Pflege bestimmten Finanzmittel dort auch tatsächlich ankommen. Bisher müssten die Krankenhäuser mit den Geldern der Kassen, die eigentlich fürs Personal bestimmt sind, oft Löcher bei den Investitionen stopfen, weil die Bundesländer dafür nicht genug zahlen.

Daher müsse unbedingt das Grundproblem gelöst werden: die Finanzierung notwendiger Investitionskosten, also etwa Sanierungen oder Anschaffungen von Geräten. „Das ist eine offene Wunde. Kein Bundesland kommt seiner Aufgabe nach“, sagte Bender. Dass die Länder von heute auf morgen ihre Beiträge verdoppeln könnten, sei weltfremd. Er glaube daher, dass es darauf hinauslaufen werde, dass die Krankenkassen sich an der Finanzierung der Investitionen – bislang reine Aufgabe der Länder – beteiligen werden. Dass die Kassen im Gegenzug auch Mitsprache bei der Krankenhausplanung einfordern, sei „nicht illegitim“.

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