Saarbrücker vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Saarbrücken. Ein Saarbrücker (33), der angeklagt war, seine getrennt lebende Frau zwei Mal zum Sex genötigt zu haben, ist vom Landgericht freigesprochen worden. Der Angeklagte bestritt die Taten. Es sei zwar zum Sex gekommen, aber freiwillig und einvernehmlich. Seine Frau habe ihn zu einem Kaffee eingeladen und ihn "angebaggert". Am übernächsten Tag sei er wieder gekommen

Saarbrücken. Ein Saarbrücker (33), der angeklagt war, seine getrennt lebende Frau zwei Mal zum Sex genötigt zu haben, ist vom Landgericht freigesprochen worden. Der Angeklagte bestritt die Taten. Es sei zwar zum Sex gekommen, aber freiwillig und einvernehmlich. Seine Frau habe ihn zu einem Kaffee eingeladen und ihn "angebaggert". Am übernächsten Tag sei er wieder gekommen. Auch dabei sei es noch einmal passiert, einvernehmlich.Der Anwalt, der die Frau als Nebenklägerin vertrat, beantragte Ausschluss der Öffentlichkeit. Was die Frau hinter verschlossenen Türen aussagte, kam dann in den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung ans Licht: Sie konnte nämlich zu den Vorwürfen plötzlich nichts mehr sagen. Aber sie habe ausdrücklich eine Bestrafung ihres Ex-Partners gewünscht. Fazit des Gerichts: Ohne eine Aussage des Opfers gibt es keinen Tatnachweis und keine Verurteilung. jht

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