Saarbrücker Arzt wegen sexueller Nötigung und Pillenhandels verurteilt

Saarbrücken. Ein 56-jähriger Arzt aus Saarbrücken hat sich gestern vor dem Landgericht in Saarbrücken wegen sexueller Nötigung einer Patientin sowie wegen unerlaubten Handels mit Medikamenten verantworten müssen. Nachdem der Angeklagte seine Revision gegen eine bereits im Mai ausgesprochene Verurteilung zurückgenommen hatte, verurteilte das Gericht ihn nun zu dreieinhalb Jahren Gefängnis

Saarbrücken. Ein 56-jähriger Arzt aus Saarbrücken hat sich gestern vor dem Landgericht in Saarbrücken wegen sexueller Nötigung einer Patientin sowie wegen unerlaubten Handels mit Medikamenten verantworten müssen. Nachdem der Angeklagte seine Revision gegen eine bereits im Mai ausgesprochene Verurteilung zurückgenommen hatte, verurteilte das Gericht ihn nun zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Neun Monate Untersuchungshaft hat er bereits verbüßt. Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich von 54 sexuellen Übergriffen aus. Die meisten Fälle wurden nicht zur Anklage zugelassen, andere wurden eingestellt. Hintergrund dafür ist der Grundsatz, dass niemand wegen derselben Tat zweimal bestraft werden kann. Der Facharzt für innere Krankheiten, der in Saarbrücken eine Praxis betrieb, verkaufte stark abhängig machende Medikamente an Drogenabhängige. In einem Prozess im Mai dieses Jahres wurde er bereits wegen 233 solcher Fälle zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Zusätzlich wurde ein Berufsverbot von vier Jahren ausgesprochen. Der Arzt ging jedoch in Revision beim Bundesgerichtshof.Der Mediziner hatte für seine Pillen allerdings nicht nur Geld verlangt, er wollte auch Sex von einer "Patientin". Sie musste mit Barem und persönlichen Diensten für die Pillen bezahlen. Um diesen Fall ging es gestern. Nach einer Absprache nahm der Arzt nun seine Berufung gegen das Urteil wegen der Betäubungsmittelgeschäfte zurück. Er ermöglichte damit die Bildung einer Gesamtstrafe für alle im Raum stehenden Vorwürfe. Es wurde einvernehmlich mit allen Verfahrensbeteiligten ein Strafmaß von dreieinhalb Jahren festgelegt. Es bleibt das vierjährige Berufsverbot, und die Frau bekommt als Entschädigung 1000 Euro. jht

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