Justiz Zwölf Jahre Haft nach tödlichem Messer-Angriff

Saarbrücken · Wegen Totschlags hat das Landgericht Saarbrücken einen jungen Flüchtling aus Afghanistan zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Nach Feststellung der Richter hat der 23-Jährige am Abend des 14. April 2019 einen gleich alten Landsmann in dessen Wohnung in Saarbrücken mit einem Messer angegriffen und 32 Mal zugestochen.

Dabei habe der Angeklagte mit dem unbedingten Willen zur Zerstörung eines anderen Menschen gehandelt.

Täter und Opfer waren befreundet und Wohnungsnachbarn. Sie gehörten zu einer vierköpfigen Gruppe von jungen Männern, die sich zum Teil schon auf dem Weg von Afghanistan nach Deutschland kennengelernt hatten. Freude und Bekannten beschrieben den Angeklagten als freundlichen und niemals aggressiven jungen Mann.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme dürfte seine Tat etwas mit seinem Gefühlsleben zu tun gehabt haben. Er habe deutliches Interesse an einer jungen Frau aus seinem Bekanntenkreis gezeigt. Diese habe jedoch kein Interesse an einer solchen Bindung gehabt. Das habe der Angeklagte nicht verstanden. Er habe deshalb seine Freunde für das Scheitern seiner Bemühungen verantwortlich gemacht, so die Richter. Er habe sich in die Vorstellung hinein gesteigert, dass die Freunde ihn bei der von ihm begehrten jungen Frau schlecht gemacht hätten.

Darüber habe der junge Mann mit seinen Freunden aber nicht geredet. Er habe sich vielmehr von diesen zurückgezogen. Nach und nach habe er sich immer mehr isoliert und gegrübelt. Auch zur Arbeit sei er phasenweise nicht mehr gegangen. Alles Anzeichen für eine klassische Depression, so das Gericht. Die Freunde hätten das nicht gewusst und versucht, Kontakt zu halten. Sie machten sich Sorgen. Einer von ihnen, der im gleichen Haus auf dem gleichen Flur wohnte, habe den 23-Jährigen schließlich zum Essen eingeladen. Nach einigem Zögern habe der Angeklagte zugesagt. Er sei in die Wohnung nebenan gegangen und habe ein Klappmesser mitgenommen, das er drei Wochen zuvor gekauft hatte.

„Was dann passiert ist, das wissen wir nicht genau“, betonte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung: „Wir wissen, es gab eine Auseinandersetzung. Den Grund dafür kennen wir aber nicht.“ Der Angeklagte sage dazu lediglich, dass er von dem Freund und Nachbarn beleidigt worden sei. Er habe sich deshalb aufgeregt und sei „ausgerastet“. An der Täterschaft des Angeklagten und dem Ablauf der Tat gebe es jedoch keinen Zweifel, so das Gericht. Der Angriff sei bis ins Detail von Gerichtsmedizinern rekonstruiert worden.

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