ZKE appelliert an Bürger Falsch beseitigter Müll beschädigt Kanalisation

Saarbrücken · Wer Müll in der Toilette entsorgt, schädigt nicht nur die Leitungen, sondern müsse unter Umständen auch die Reparaturkosten tragen, warnt der ZKE.

 Wirken harmlos, können aber gewaltigen Schaden anrichten: Deshalb gehören Feuchttücher nicht in die Toilette, sondern den Restmüll.

Wirken harmlos, können aber gewaltigen Schaden anrichten: Deshalb gehören Feuchttücher nicht in die Toilette, sondern den Restmüll.

Foto: dpa/Carmen Jaspersen

In den vergangenen Tagen hatte der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) mehrere aufwändige Reparatur- und Reinigungsarbeiten an Pumpwerken zu erledigen. Grund dafür war Müll, den jemand in Toiletten geworfen hatte. Betroffen waren Pumpwerke in den Straßen Heinrichshausweg und Kirschheck in Malstatt, im Harthweg in St. Arnual und in der Weiherstraße in Jägersfreude.

Der ZKE appelliert daher an alle Bürger, keinen Müll in die Toilette zu werfen. Abfälle verfingen sich regelmäßig in Pumpen und Rohren und schädigten dadurch Hausanschlussleitungen sowie die öffentliche Kanalisation, teilte der Betrieb am Freitag mit.

Nicht in die Toilette gehören dem ZKE zufolge auch Texilien und Feuchttücher. Diese bestünden häufig aus Kunststoffen und seien nicht kompostierbar. Auch Medikamente, Hygiene-Artikel, Fette und Speisereste können Schaden anrichten und gehören in den Restmüll. Texilien können entweder bei gemeinnützigen Kleiderkammern abgegeben oder in Sammelcontainern entsorgt werden. Farben, Lacke oder Chemikalien nimmt das Ökomobil der ZKE-Wertstoffzentren entgegen.

„Ausfälle von Pumpwerken führen zu hohen Kosten und einem intensiven Einsatz von Personal, das während der Corona-Pandemie eine sichere Abwasserentsorgung in Saarbrücken gewährleistet. Indem alle Bürgerinnen und Bürger ihren Abfall richtig entsorgen, schützen sie das für die öffentliche Daseinsvorsorge wichtige Kanalnetz“, erklärt Iris Conrath, Abteilungsleiterin Grundstücksentwässerung beim ZKE. Der Entsorger weist außerdem darauf hin, dass die Verursacher des Schadens unter Umständen für die Reparaturkosten aufkommen müssen – nämlich dann, wenn sich die Beeinträchtigung der Pumpwerke auf bestimmte Haushalte im Einzugsgebiet der Abwasseranlagen zurückführen lässt. Ist kein Schuldiger zu ermitteln, betreffen die Schäden am öffentlichen Kanalnetz alle Gebührenzahler, betont der ZKE. Die Kosten für defekte Hausanschlussleitungen auf Privatgrundstücken müssten dagegen von den Hauseigentümern beziehungsweise den Mietern getragen werden.

Weitere Informationen zum Thema sowie Flyer zum Download gibt es unter www.zke-sb.de/feuchttuecher.

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