Tipps der Verbraucherzentrale Wie die Heizkostenabrechnung kein Rätsel mehr bleibt

Regionalverband · Der Schock sitzt tief, wenn der Vermieter die Jahresabrechnung schickt. Nicht selten werden erhebliche Nachzahlungen verlangt, mit denen der Mieter nicht gerechnet hat. „Manche berichten, dass sie nur einen Heizkörper eingeschaltet haben und trotzdem genauso viel bezahlen müssen wie der Nachbar, der alle Heizkörper nutzt“, sagt Helmut Pertz, Energieberater bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

„Oder andere beklagen sich, dass sie Heizkosten bezahlen müssen, obwohl die Heizkörper im Winter überhaupt nicht aufgedreht waren.“

Es lohnt sich, der Sache einmal auf den Grund zu gehen. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Die verbleibenden 30 bis 50 Prozent werden als Grundkosten über die beheizte Wohnfläche abgerechnet. Wie hoch der verbrauchsabhängige Teil ist, wird vom Hauseigentümer entsprechend den Vorgaben in der Verordnung festgelegt.

Bei Heizungsanlagen kann es vorkommen, dass ein wesentlicher Teil der Wärme über nicht oder unzureichend gedämmte Rohre abgegeben und somit von den Messeinrichtungen nicht erfasst wird. Unter bestimmten Bedingungen kann in diesen Fällen ein korrigierendes Abrechnungs­verfahren angewandt werden, um die nicht erfasste Rohrwärmeabgabe gerechter zu verteilen.

Durch das Heizverhalten hat man nur auf den verbrauchsabhängigen Anteil direkten Einfluss. Diesen kann man in der Regel auch selbst gut kontrollieren. Außerdem lohnt sich ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch im gesamten Haus. Man erkennt dann sofort, ob man wesentlich mehr oder weniger verbraucht. Wem die Heizkostenabrechnung ein Rätsel bleibt, der kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungen kostenlos.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine zur Beratung können unter Tel. (08 00)  809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden. In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt. Anmeldung unter Tel. (06 81) 5 00 89 15.

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