Gebühren Verärgert über die Wasserrechnung

Riegelsberg  · Wer sich einen Gartenwasserzähler einbauen lässt, kann Geld sparen. Doch wer den Zähler nicht alle sechs Jahre erneuert, geht leer aus. Daran denken muss man selbst.

 Den Garten bewässern kostet. Immerhin: Alle Stadt- und Gemeindewerke im Regionalverband ermöglichen es den Verbrauchern auf eigene Rechnung einen geeichten Gartenwasserzähler einzubauen. Für den damit ermittelten Wasserverbrauch fallen keine Abwassergebühren an.

Den Garten bewässern kostet. Immerhin: Alle Stadt- und Gemeindewerke im Regionalverband ermöglichen es den Verbrauchern auf eigene Rechnung einen geeichten Gartenwasserzähler einzubauen. Für den damit ermittelten Wasserverbrauch fallen keine Abwassergebühren an.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Wasser ist nicht nur zum Waschen, sondern manchmal auch zum Gartenbewässern da. Benutzt man dazu das „normale“ Leitungswasser, dann kostet das entsprechend Geld – zumal für den trockenen Sommer 2018. Da aber das Bewässerungswasser nicht in die Kanalisation läuft und somit auch nicht zum Abwasser wird, bieten die Stadt- und Gemeindewerke an, dass ihre Kunden – auf eigene Rechnung – einen geeichten „Gartenwasserzähler“ einbauen können – für das Nicht-Belasten des Abwassersystems wird dann wieder ein entsprechender Anteil von den  Abwassergebühren abgezogen.

So verfahren die Gemeindewerke Riegelsberg, was aber auch zu Problemen führen kann. Unser Riegelsberger Leser Heinz Pötz ärgert sich jedenfalls aus folgendem Grund: In der Wasser/Abwasser-Rechnung für 2018 – wegen besagten Sommers auch noch ein besonders teures „Bewässerungsjahr“ – wurde das komplette Wasser nur noch wie „normales“ Abwasser berechnet, da die Eichung für den Abwasserzähler abgelaufen war. Es hatte zwar, fand Pötz nachträglich heraus, einen entsprechenden Hinweis in einer Veröffentlichung gegeben, „aber wer schaut sich schon die Wochenblätter so genau an oder denkt nach sechs Jahren noch daran, dass der Zähler erneuert oder neu geeicht werden müsste?“ In normalen Jahren seien bei ihm immer so etwa 23 Kubikmeter von der Abwasserechnung als „Gartenwasser“ abgezogen worden, im vorigen Jahr wären es 63 Kubikmeter gewesen – aber eben nur mit geeichter Messvorrichtung.

Er hält hier einen konkreten Hinweis durch die Werke für sinnvoll, zumal er davon ausgeht, dass auch etliche andere Verbraucher betroffen sind, die es aber möglicherweise noch gar nicht bemerkt haben, weil sie ihre Wasserrechnungen nicht so genau anschauen oder nicht mit alten Rechnungen vergleichen. Ein weiterer Kritikpunkt: Wird aus irgendeinem Grund der Zählerstand des normalen Wasserzählers nicht übermittelt, „dann ist es üblich, dass Gemeinde- oder Stadtwerke eine Schätzung entsprechend der Vorjahre machen“, doch  bei einer fehlenden Eichung des Gartenwasserzählers werde nicht mal geschätzt, was der Kunde beim Abwasser eingespart hat.

Kerstin Müller-Kattwinkel, Leiterin der Riegelsberger Gemeindewerke, erklärte dazu auf SZ-Anfrage, dass es einen entscheidenden Unterschied zwischen dem „normalen“ Hauptzähler und dem Gartenzähler gebe: Der Hauptzähler gehört den Werken, „der ist komplett unsere Sache“, entsprechend kümmere man sich darum. Der Gartenzähler ist Eigentum des Nutzers (muss auch von diesem gekauft werden) und liegt entsprechend in dessen Verantwortung – auch das Verplomben lassen und das Melden bei den Werken. Man wolle nun aber beraten, ob nicht auf den Rückseiten der künftigen Rechnungen ein Hinweis stehen soll, gegebenenfalls an das Wechseln der Gartenzähler zu denken – ein Wechsel sei preiswerter als ein erneutes Eichen des alten Zählers. Auf dem Zähler selbst sei auch vermerkt, wann die Eichung abgelaufen ist, beziehungsweise ein neuer Zähler fällig wird. Jeden Abwasserzähler-Nutzer persönlich anzuschreiben, da bittet sie um Verständnis, „das ist von uns schon personell nicht zu stemmen“. Und das Eichgesetz verlange eben – in allen Kommunen – alle sechs Jahre einen neuen Zähler.

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