Kontrollen im Teil-Lockdown Wenige Verstöße gegen Corona-Regeln

Saarbrücken · Bei rund 7400 Kontrollen im Saarland gab es knapp 800 Unregelmäßigkeiten.

 Die Polizei im Saarland muss nur vereinzelt zu strengeren Maßnahmen wegen Corona-Verstößen greifen.

Die Polizei im Saarland muss nur vereinzelt zu strengeren Maßnahmen wegen Corona-Verstößen greifen.

Foto: dpa/Gregor Fischer

Die Kontaktbeschränkungen des sogenannten Teil-Lockdowns, der seit dem 2. November gilt, bestimmen das tägliche Leben. Doch jede noch so gute Rechtsverordnung, die die Landesregierungen auf den Weg bringt, bleibt wirkungslos, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. 

„Insgesamt muss man sagen, dass sich ein Großteil der Saarländer an die Vorschriften zur Bekämpfung der Pandemie hält“, sagt Stephan Laßotta vom Landespolizeipräsidiums des Saarlandes. Auch wenn die Beamten Verstöße feststellten, reagierten die Bürger besonnen auf die Mahnungen der Polizisten. Ob die Verstöße im Laufe des Monats zu- oder abnähmen, lasse sich allerdings kaum beurteilen. So sei es ein erheblicher Unterschied, ob das Tragen von Masken im ÖPNV oder das Beherbergungsverbot eines Hotels kontrolliert werde. Hauptschwerpunkte der Kontrollen seien die Einhaltung der Abstandsregeln- und Kontaktbeschränkungen, der Maskenpflicht sowie die Kontrolle von Gaststätten. Im Zeitraum zwischen dem 2. und 15. November seien in diesen Bereichen 7396 Kontrollen durchgeführt und 787 Verstöße festgestellt worden.Von den Kontrollen entfielen 3970 auf den ÖPNV und dessen Haltestellen, hier seien 406 Verstöße bemerkt worden. Dabei handelte es sich zum Großteil um Personen, die keine Maske getragen hätten. Bei 2035 Kontrollen von Gaststätten seien deutlich weniger Verstöße registriert worden, hier sei es lediglich zu 54 Verstößen gekommen.

Auf sieben öffentlichen Veranstaltungen konnten Beamte hingegen gerade einmal einen Verstoß gegen die Pandemie-Verordnung feststellen. Ein anderes Bild ergebe sich mit Blick auf private Veranstaltungen. Hier mussten die Beamten bei 72 Kontrollen ganze 125 Regelverstöße ahnden. Auch bei öffentlichen Ansammlungen schritt die Polizei 130 Mal bei insgesamt 196 Kontrollen ein. Situationen, in denen Fehlverhalten geahndet wurde, seien vielfältig, sagt Laßotta. So musste beispielsweise die Polizei Völklingen einen nicht genehmigten Gottesdienst mit 120 Gläubigen in Großrosseln auflösen, die Polizei Saarbrücken wurde wegen einer  Geburtstagsparty mit 40 Gästen in einer 50 Quadratmeter großen Wohnung in Burbach gerufen und die Polizei Sulzbach musste wegen einer 70-köpfigen Hochzeitsgesellschaft in Dudweiler ausrücken. Auch in Neunkirchen wurde eine religiöse Feier mit rund 120 Personen beendet, berichtet der Polizist.

„Versammlungen genießen nach Artikel 8 des Grundgesetzes besonderen Schutz, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt werden“ sagt Laßotta. Die Grundrechte würden in Zeiten der Pandemie zwar gewährt, aber an Voraussetzungen gebunden. So müssen Versammlungen angemeldet werden und können an Auflagen wie maximale Teilnehmerzahl oder Abstandsgebot geknüpft werden. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 200 Euro gegen Teilnehmer und zwischen 400 und 800 gegen Veranstalter verhängt werden.

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