Feier, Restaurant, Gottesdienst Weihnachten im Saarland: Diese Corona-Regeln gelten an Heiligabend und über die Feiertage
Update | Saarbrücken · Die vierte Corona-Welle hat Deutschland fest im Griff. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben sich Bund und Länder auf ein Maßnahmenpaket verständigt. Im Saarland fallen die Maßnahmen sogar noch strenger aus. Was hierzulande an Weihnachten erlaubt und was verboten ist.
Das Weihnachtfest rückt immer näher. Bereits in wenigen Tagen sitzen Familien und Freunde gemeinsam unter dem Weihnachtsbaum. Angesichts steigender Infektionszahlen und der neuen Omikron-Variante ist das Coronavirus in diesem Jahr wieder präsenter, als sich viele gewünscht haben. Wie können wir in diesem Jahr Weihnachten feiern? Was ist erlaubt, was verboten? Sollte es bei den jetzigen Corona-Regelungen bleiben, gäbe es im Vergleich zum Weihnachtslockdown 2020 mehr Freiheiten.
Erst am 17. Dezember ist im Saarland eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die darin beschlossenen Maßnahmen behalten ihre Gültigkeit vorerst bis zum 30. Dezember. Hintergrund der Verschärfung sind die steigenden Infektionszahlen und die Belegungs- und Hospitalisierungsraten in den Kliniken im Saarland.
Weihnachten im Saarland: Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte
Die aktuelle Corona-Verordnung des Saarlandes unterscheidet Regeln für Geimpfte und für Ungeimpfte. Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dürfen sich ab dem 23. Dezember im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und zusätzlich mit zwei nicht zum Haushalt gehörenden Personen treffen. Diese Kontaktbeschränkung gilt nicht für Minderjährige und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Falls sich sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte treffen, dürfen nur Personen aus demselben Haushalt und bis zu zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Weihnachtsfeiern im Saarland
Bei privaten Feiern in Innenräumen sind maximal 50 Personen erlaubt, im Außenbereich dürfen höchstens 200 feiern. Drinnen wie draußen gilt die 2G-Regel. Diese Einschränkung ist am 11. Dezember in Kraft getreten.
Der Kauf von Weihnachtgeschenken im Saarland
Das Einkaufen von Weihnachtsgeschenken im Einzelhandel ist weiterhin möglich, wenn auch nicht für alle. In Geschäften gilt die 2G-Regel, also muss man nachweisen, dass man geimpft oder genesen ist. Ungeimpfte können nur Läden, die der Grundversorgung dienen, betreten. Dazu gehören Bäckereien, Supermärkte und Discounter, Banken, Tankstellen, Drogerien, Apotheken und Abhol- und Lieferangebote. Diese Regelung ist am 6. Dezember in Kraft getreten. Geschäftsleute klagen, dass diese Einschnitte wegen des grundsätzlich umsatzstarken Weihnachtsgeschäfts zur Unzeit kommen. Sie befürchten dadurch erhebliche Einbrüche bei den Verkaufszahlen und fordern staatliche Unterstützung.
Sozialkaufhäuser wurden in den Katalog der Grundversorgung aufgenommen, sie dürfen also ohne 2G-Nachweis besucht werden.
Der Friseur-Besuch vor Weihnachten im Saarland
Wer sich für die Feiertage beim Friseur schick machen will, muss geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltestnachweis vorlegen. Im Fall eines PCR-Tests darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein. Geboosterte müssten keinen zusätzlichen Testnachweis erbringen.
Weihnachten im Saarland: Diese Regeln gelten für den Restaurantbesuch
Der Restaurantbesuch an Heiligabend und Weihnachten ist für vollständig Geimpfte und Genesene möglich. Vorher muss man jedoch den Stopp bei einer Corona-Teststation einplanen. Auch ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort ist möglich. Im Vorfeld empfiehlt sich eine Nachfrage im jeweiligen Restaurant.
Im Innenbereich von Gaststätten gilt die 2G-Plus-Regel. Dies bedeutet, dass nur Personen mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung und einem zusätzlichen negativen Corona-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einem PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) Zutritt haben.
Ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht ist gegebenenfalls möglich. Es empfiehlt sich, das Restaurant im Vorfeld zu kontaktieren und nachzufragen.
Ab dem 11. Dezember müssen Menschen mit einer Auffrisch-Impfung keinen zusätzlichen Test mehr vorlegen. Sie sind dann von der Testpflicht dort, wo die 2G-Plus-Regel gilt, befreit, etwa in Restaurants, in Fitnessstudios und beim Friseur. Das hat der saarländische Ministerrat beschlossen und die Corona-Rechtsverordnung dementsprechend angepasst. Als geboostert gilt man unmittelbar nach Erhalt der Auffrischungsimpfung.
Seit dem 2. Dezember muss der Impfnachweis im Saarland in digital auslesbarer Form vorgelegt werden. Gültig ist das Impfzertifikat auf dem Smartphone, als auch ein Papierdokument mit QR-Code. Dieses erhalten Geimpfte sowohl direkt im Impfzentrum, als auch unter Vorlage des Impfbuchs in Apotheken.
Ungeimpfte können keine Restaurants besuchen, sich aber vor Ort Speisen abholen oder liefern lassen. Im Außenbereich von Restaurants und Lokalen gilt die 2G-Regel.
Besuch von Gottesdiensten im Saarland
Was Christmetten abgeht, sind die Corona-Regeln im Saarland weniger streng. In der Corona-Verordnung des Saarlandes heißt es, dass Gotteshäuser die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen in eigener Zuständigkeit treffen sollen. Abstandswahrung und ausreichende Belüftung wird empfohlen. In Innenräumen gilt außerdem die Maskenpflicht. Es ist jedoch ratsam, sich im Vorfeld über die Regelungen in den jeweiligen Gemeinden zu informieren. Einige Weihnachtsgottesdienste im Saarland werden online abgehalten, in Völklingen wird sogar ein Autokino-Gottesdienst angeboten.
Weihnachten im Saarland: Besuch von Oper, Konzert, Kino und Schwimmbad
Wer an den Weihnachtsfeiertagen etwas zusammen mit der Familie unternehmen will, sollte einen Umweg bei einer Teststation einplanen. Denn auch beim Besuch von Museen, Theatern, Konzerthäusern, Opern, Kinos, Schwimmbädern, Thermen und Saunen und Spielhallen gilt die 2G-Plus-Regel, für Geboosterte die 2G-Regel.
Bei öffentlichen Veranstaltungen im Inneren dürfen die Räume höchstens bis zu 30 Prozent ausgelastet werden, die Obergrenze liegt bei maximal 5000 Personen. Auch hier gilt die 2G-Regel, zudem die Maskenpflicht. Bei öffentliche Veranstaltungen im Freien dürfen maximal 15 000 Menschen zusammenkommen, die Höchstgrenze der Auslastung ist auch hier 30 Prozent.
Weihnachten im Saarland: Das gilt für die Reise und Übernachtungen im Hotel
Beim Bahnfahren im Saarland gilt die 3G-Regel, für touristische Busreisen die 2G-Regel und für Hotelübernachtungen im Saarland die 2G-Plus-Regel. Zug- oder Fluggäste in Notlagen, beispielsweise bei nachgewiesenen Verbindungsausfällen, dürfen unter 3G-Regelung im Hotel übernachten.
Weihnachten im Saarland: Das gilt für Clubs und Diskotheken
Als Teil der Verschärfung der Corona-Maßnahmen im Saarland müssen Clubs und Diskotheken wieder schließen.
Weihnachten im Saarland: Kein Alkohol an öffentlichen Plätzen
Für Heiligabend wurden die Ortspolizeibehörden ermächtigt, den Alkoholkonsum auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen.
Werden die Corona-Regeln im Saarland noch einmal verschärft?
Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) schließt Verschärfungen angesichts der Omikron-Variante des Coronavirus nicht aus. Dies hänge vor allem davon ab, wie gefährlich Omikron tatsächlich sei und wie gut die Auffrischungsimpfung gegen diese Variante wirke.
Wenn Omikron tatsächlich infektiöser und gefährlicher sei als die bekannte Delta-Variante, „dann können wir nicht ausschließen, dass es noch einmal strengere Maßnahmen geben muss für alle, die zumindest nicht drittgeimpft sind“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken.