Verbraucherzentrale Was sich 2018 für Hauseigentümer ändert

Saarbrücken · Umbau, Dämmung und erneuerbare Energien: Im kommenden Jahr gibt es viele neue Verordnungen.

 Auch für Besitzer von Photovoltaikanlagen gibt es im Jahr 2018 einiges zu beachten. Die Verbraucherzentrale informiert über Änderungen.

Auch für Besitzer von Photovoltaikanlagen gibt es im Jahr 2018 einiges zu beachten. Die Verbraucherzentrale informiert über Änderungen.

Foto: dpa-tmn/Wolfram Steinberg

Auch zum kommenden Jahr gibt es wieder einige Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die Hauseigentümer beachten müssen. Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes, erklärt, was 2018 neu ist.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusse in seinem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen. Um die Förderung zu erhalten, müssten Verbraucher ab 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen, so Schneeweiß.

Zudem verringere die KfW-Bankengruppe ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen von dreizehn auf zehn Prozent der errechneten Speicherkosten.

Was das altersgerechte Umbauen angeht, deute alles darauf hin, dass die KfW 2018 wieder Maßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit von Wohnungen verbessern und dem Schutz vor Einbruch dienen.

Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, gelten ab 2018 in der Regel nicht mehr als gefährlicher Abfall. Verbraucher müssten sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.  Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. Sie beinhalte detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren profitierten in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung, so Schneeweiß. Sie ermögliche ihnen noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen. Sie belege, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden. Sie eigne sich als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen. Zudem diene sie als Nachweis, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden. Darüber hinaus verpflichte das Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018 die am Bau beteiligten Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Des Weiteren könnten Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.

Wer Fragen zum Neubau, zur energetischen Sanierung oder zu Fördermitteln hat, erhalte eine unabhängige Beratung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt. Anmeldung unter der Telefonnummer (06 81) 5 00 89 15. In Völklingen finden die Energieberatungen im Alten Rathaus statt. Anmeldung unter (0 68 98) 13 25 97.

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