Sicherheit in Saarbrücken Was bringt die Stadtpolizei wirklich?

Saarbrücken · Eine Stadtpolizei für mehr Sicherheit fordert die CDU. Aus dem Rathaus kommt Widerspruch. Und der Vorwurf der Augenwischerei.

 Vielen Bürgern ist nicht klar, was die Außendienstler dürfen - und was nicht.

Vielen Bürgern ist nicht klar, was die Außendienstler dürfen - und was nicht.

Foto: BeckerBredel

Es gibt Streit. Streit über die Sicherheit in Saarbrücken. Stadtpolizei, Kommunaler Ordnungsdienst (KOD), Verkehrskontrolle und Vollzugspolizei sind die Begriffe, die durch eine hitzige Diskussion schwirren. Wer macht Saarbrücken sicherer? Wer darf was? Und tut überhaupt jeder alles, was er darf. Oder zeigt er nur vorschnell auf andere?

Entzündet hat sich die Debatte am Vorstoß des CDU-Rechtsexperten Alexander Keßler, Schluss zu machen mit der Trennung von KOD und Verkehrskontrolle und eine Stadtpolizei zu gründen. Esther Rippel, die Rechts-Expertin der SPD-Fraktion, entgegnete, Sicherheit gewährleisteten in erster Linie Polizisten und nicht Mitarbeiter des Ordnungsamtes.  Die CDU fordere seit Jahren massive Einsparungen beim städtischen Personal und schlage zugleich immer wieder vor, die Stadt solle Aufgaben der Polizei übernehmen.

Die CDU wirft nun der SPD und der Oberbürgermeisterin vor, mit dem Ruf nach mehr Polizisten für Saarbrücken verantwortungslos zu handeln. Natürlich sei nur die sogenannte Vollzugspolizei, also die Polizei im eigentlichen Sinne, für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Und natürlich habe das Ordnungsamt nicht die gleichen Möglichkeiten. Aber seine Mitarbeiter könnten etwas für das Sicherheitsgefühl tun und gegen Ordnungswidrigkeiten vorgehen. „Verschmutzungen, Drogenkonsum in öffentlichen Anlagen, gelbe Säcke, die falsch befüllt tagelang in Straßen herumliegen und Containerstandorte, die als wilde Mülldeponien missbraucht werden, tragen zweifelsfrei zu einer Verletzung des Sicherheitsgefühls bei und sind Ordnungswidrigkeiten“, sagt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Gerd Hirschmann.

Keßler ergänzt: Das Ordnungsamt dürfe Platzverweise aussprechen, anlassbezogen Personalien überprüfen und sogar Menschen in Gewahrsam nehmen. Zentrale Aufgabe des Ordnungsamtes sei die öffentliche Sicherheit und Ordnung.  Es helfe nichts, immer wieder aufs Land zu zeigen und nach mehr Polizei zu rufen. „Es ist eben gerade kein Monopol der Polizei, Straftäter zu stellen und festzuhalten, wenn diese auf frischer Tat ertappt werden“, sagt Keßler.

Die CDU verlange nicht, dass die Stadt Aufgaben der Polizei wahrnimmt. Vielmehr müssten sich die Mitarbeiter der Stadt um das kümmern, wofür sie zuständig sind, statt diese Aufgaben von der Polizei mit erledigen zu lassen.

Und die Stadtverwaltung? Sie beharrt auf ihrer Forderung „nach mehr Polizisten auf unseren Straßen“. Das sei Ländersache. Oberbürgermeisterin Charlotte Britz sagt, mit einer stärkeren Präsenz der Polizei  ließe sich das Sicherheitsgefühl deutlich verstärken, vor allem abends, zum Beispiel in der Bahnhofs- und der Kaiserstraße, am Bahnhof sowie vor der Johanneskirche.

 Der CDU-Vorschlag, mit einer Stadtpolizei die Trennung zwischen Kommunalem Ordnungsdienst und Verkehrskontrolle aufzugeben, ist nach Ansicht des Stadtsprechers Thomas Blug „Augenwischerei und lenkt vom eigentlichen Problem ab: dass wir zu wenige Polizisten auf den Straßen haben“.

 Die meisten Bürger verbinden nach Blugs Ansicht mit dem Begriff „Polizei“ das Verfolgen von Straftaten. „Das sind alles Aufgaben der Vollzugspolizei. Mitarbeitern der Verwaltungspolizei fehlen Ausbildung und Praxis der Vollzugspolizisten, die für ihre Arbeit eine spezielle Ausbildung erhalten. Mitarbeiter der Verwaltungspolizei dürfen zum Beispiel keine Waffen tragen.“ Auch das Etikett „Citywache“ oder „Stadtpolizei“ ändere an der gesetzlich geregelten Aufgabenteilung nichts – im Gegenteil entstünden ein Zuständigkeits-Wirrwarr und Erwartungen, die sich wegen mangelnder Kompetenzen nicht erfüllen ließen.  „Gegen eine Schlägerei oder gar einen Angriff mit Waffengewalt können Mitarbeiter des Ordnungsamtes nichts ausrichten“, sagt Blug. Typische Gefahren, um die sich vorrangig das Ordnungsamt kümmern muss, seien dagegen falsch parkende Fahrzeuge, aggressives Betteln, frei laufende Hunde oder Verschmutzungen von Straßen.

Die Befugnisse der städtischen Verwaltungspolizei regelt das Saarländische Polizeigesetz (SPolG).Dazu zählen Identitätsfeststellungen, Befragung von Personen, Aufenthaltsverbote, Durchsuchen von Personen und Sachen und Sicherstellungen – wie von den Christdemokraten gefordert. „Und das machen unsere Mitarbeiter auch“, sagt Blug mit Blick auf die Kritik aus der CDU-Fraktion.

   Die Verkehrsüberwachung beobachtet den ruhenden Verkehr, geht vor gegen Parkverstöße und kontrolliert vor Kitas, Schulen und in 30er-Zonen die Geschwindigkeit. Blug: „In der Verkehrsüberwachung arbeiten insgesamt 36 Personen. Sie kontrollieren in elf innerstädtischen Zonen von Montag bis Freitag bis 22 Uhr. Samstags sind sie in kleinerer Besetzung unterwegs. Ferner gibt es regelmäßig Kontrollen insbesondere in Burbach/Malstatt; darüber hinaus kontrollieren die Kollegen von der Verkehrsüberwachung weitere Außenbezirke.“

Der  Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat zwölf  Mitarbeiter. Blug sagt, sie seien als Doppelstreifen von Montag bis Freitag im Zwei-Schicht-Betrieb unterwegs. Die letzte Schicht ende um 22 Uhr. Samstags sei der KOD in eingeschränkter Besetzung an den Brennpunkten im Einsatz. Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachung leisteten gute Arbeit, auch mit der Vollzugspolizei im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft, sagt der Stadtsprecher. „Die Kompetenzen der Verwaltungspolizei sind und bleiben aber nun mal beschränkt, da hilft auch ein neues Etikett nichts.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort