Zwei Jahre Opfer eines Stalkers

Völklingen/Saarlouis. Das Amtsgericht Saarlouis hat nun mit der Verurteilung eines 44-Jährigen aus Wallerfangen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung den zumindest vorläufigen Schlussstrich unter eine über zwei Jahre währende Stalking-Affäre gezogen

 Ähnlich wie auf diesem (gestellten) Foto aus dem SZ-Bildarchiv wurde eine 22-jährige Frau aus Wehrden über zwei Jahre lang von einem Stalker belästigt. Foto: dpa

Ähnlich wie auf diesem (gestellten) Foto aus dem SZ-Bildarchiv wurde eine 22-jährige Frau aus Wehrden über zwei Jahre lang von einem Stalker belästigt. Foto: dpa

Völklingen/Saarlouis. Das Amtsgericht Saarlouis hat nun mit der Verurteilung eines 44-Jährigen aus Wallerfangen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung den zumindest vorläufigen Schlussstrich unter eine über zwei Jahre währende Stalking-Affäre gezogen. Der Verurteilte muss dem Opfer, einer 22-jährigen Frau aus Wehrden, 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen, alle Verfahrenskosten tragen, sich in Therapie begeben. Und jeder Rückfall während der vierjährigen Bewährungszeit wird ihn sofort in Haft bringen. Aus Sicht von Kriminaldienstleiter Hermann-Josef Flesch und Sachbearbeiter Rudolf Böttcher handelt es sich hier um einen bisher in der Region einmaligen Fall. Während ansonsten vor die Tür gesetzte Ehemänner oder Liebhaber Frauen nachstellen und spätestens nach einigen Monaten aufgeben, hat diese Affäre jahrelang gedauert. Und ist nicht aus einer Beziehung, sondern aus einer zufälligen Begegnung an der Kasse eines Warenhauses in Saarlouis entstanden.Der Kasse genähertDort arbeitet die junge Frau, um sich nebenher Geld für ihr Studium zu verdienen. Mitte Mai 2007 fällt ihr auf, dass sich ein bestimmter Kunde immer wieder "ihrer" Kasse nähert, wobei es zunächst bei unverfänglichen Gesprächen bleibt. Dann taucht dieser Mann auch an Orten auf, an denen sie ausgeht - von der Saarlouiser Altstadt bis hin zur Hülzweiler Kirmes. Als er dann wieder einmal an der Kasse auftaucht, sagte sie ihm deutlich, dass sie keinen näheren Kontakt wünsche. Und dann beginnt die Eskalation.Am Telefon nur SchweigenAuf Kommunikationsforen im Internet werden unter fingierten Namen Gerüchte gehandelt, private Bilder der jungen Frau eingestellt. Rund um die Uhr kommen Telefonanrufe in dem Haus in Wehrden an, in dem das Opfer mit seiner Mutter lebt. Wenn die junge Frau abhebt, hört sie nur Schweigen. Das Opfer beginnt auf Anraten der Polizei, ein Stalking-Tagebuch zu führen, das dann letztendlich 45 DIN-A-4-Seiten umfasst. Der Verdächtige ist inzwischen anhand seiner Autonummer und der Beschreibung des Opfers ermittelt. Rudolf Böttcher lädt den Mann vor, weist ihn nachdrücklich auf die Konsequenzen seines Tuns hin. Doch das fruchtet nichts.Fast täglich liegen nun zertrümmerte Flaschen, Steine und Äpfel in der Einfahrt des Wohnhauses. Es kommt zu Sachbeschädigungen. Das Auto des Mannes wird regelmäßig in der Umgebung gesehen. Der Täter wartet auch auf dem Parkdeck des Warenhauses, in dem das Opfer arbeitet. Zwischendurch schwärzt er die Frau mit einer fingierten E-Mail bei ihrem Arbeitgeber an. Die Wehrdenerin traut sich nicht mehr, alleine auszugehen, muss sich in psychiatrische Behandlung begeben.Am 25. Januar diesen Jahres erlässt dann das zuständige Amtsgericht gegen den Mann Haftbefehl. Er ist Konstrukteur und wird an seinem Arbeitsplatz festgenommen.Rund 14 Tage später wird dann der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt - mit der Konsequenz, dass der Mann prompt gegen Auflagen verstößt. Anschließend sitzt er bis zum Verhandlungstermin ein. Der ledige Mann ist nach Ansicht der forensischen Gutachterin voll schuldfähig. Hermann-Josef Flesch und Rudolf Böttcher werden nachschauen, ob er seine Bewährungsauflagen einhält.

 Ähnlich wie auf diesem (gestellten) Foto aus dem SZ-Bildarchiv wurde eine 22-jährige Frau aus Wehrden über zwei Jahre lang von einem Stalker belästigt. Foto: dpa

Ähnlich wie auf diesem (gestellten) Foto aus dem SZ-Bildarchiv wurde eine 22-jährige Frau aus Wehrden über zwei Jahre lang von einem Stalker belästigt. Foto: dpa

HintergrundDer § 238 des Strafgesetzbuches droht Tätern, die Personen unbefugt und beharrlich nachstellen, bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe an. Dies hängt vom Ausmaß der zugefügten Beeinträchtigung ab. Der Völklinger Kriminaldienst rät Opfern, mit der Polizei Kontakt aufzunehmen und vertrauensvoll mit ihr zusammenzuarbeiten, damit die Übergriffe dokumentiert und bewiesen werden können. er

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