Zwei Brücken, zwei Bewertungen

Völklingen · Die Völklinger Brücke im Zuge der B 51 müsse ersetzt werden, sagte jüngst der Landesbetrieb für Straßenbau. Kurz zuvor hatte er noch bessere Nachrichten verkündet. Aber: Beide Meldungen treffen zu – denn es geht um zwei unterschiedliche, voneinander getrennte Bauwerke.

 Die Bundesstraße 51 überquert den Kreisel am Völklinger Amtsgericht auf dieser Brücke. Der Landesbetrieb für Straßenbau will sie in den nächsten Jahren durch einen Neubau ersetzen. Vorbereitende Planungen dafür haben schon begonnen. Foto: Jenal

Die Bundesstraße 51 überquert den Kreisel am Völklinger Amtsgericht auf dieser Brücke. Der Landesbetrieb für Straßenbau will sie in den nächsten Jahren durch einen Neubau ersetzen. Vorbereitende Planungen dafür haben schon begonnen. Foto: Jenal

Foto: Jenal

Seit die Fechinger Talbrücke im Frühjahr Knall auf Fall gesperrt werden musste, sind Brücken in der Region ein sensibles Thema. Auch und gerade in Völklingen : Als vor ein paar Jahren ein Teil-Bauwerk der Karolingerbrücke ersetzt wurde durch einen Neubau und nur je eine Fahrbahn pro Richtung zur Verfügung stand, dauerte mancher Weg deutlich länger als gewöhnlich.

Nun gibt es Sorgen um weitere Völklinger Brücken . Denn sie standen mit schlechten Noten in einer Liste, mit der die Bundesregierung 2015 eine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Markus Tressel beantwortet hatte. Paul Ganster von der Linken-Stadtratsfraktion fragte bei der Stadtverwaltung nach. Unter anderem wollte er wissen: Was ist mit dem aufgeständerten Teil der Bundesstraße 51? Dort hatte er Beton-Abplatzungen gesichtet - beunruhigend, fand er, da müsse sofort etwas geschehen.

Die Stadt fragte ihrerseits den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS). Den neuesten Antwortbrief gab Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU ) bei der jüngsten Sitzung des Ratsausschusses für Innenstadtentwicklung an die Ratsmitglieder weiter. Der LfS schrieb, das B 51-Bauwerk weise Schäden auf, am Beton, am Fahrbahnbelag, an Geländern, und die seien ausschlaggebend für die relativ schlechten Zustandsnoten dieser Brücke. "Sofortiger Handlungsbedarf" bestehe aber nicht. Die Schäden hätten auch "keinen Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks".

Gut ist die Brücken-Statik freilich nicht. Als man sie überprüfte anhand der "Nachrechnungsrichtlinie" (siehe "Hintergrund"), konnte man das Bauwerk "nicht erfolgreich in das Ziellastniveau Brückenklasse LM 1" einstufen, schreibt der LfS. Und: "Wegen der Art der Defizite hat eine Einstufung in die Brückenklasse 60/30 keine Aussicht auf Erfolg." Man wolle die Brücke nun erneuern. Bis dahin gelte ein Lkw-Überholverbot.

Der Brief - im Ausschuss nicht diskutiert, auch nicht erläutert - stiftete Verwirrung. Hatte das Wirtschaftsministerium doch kurz zuvor auf eine SZ-Frage geantwortet, der aufgeständerte Teil der B 51 sei beim Nachrechnen in die Brückenklasse 60/30 eingestuft worden, vorläufige Restnutzungsdauer 20 Jahre, kein Überholverbot nötig.

Ja, was denn nun? Wir fragten erneut nach. Nun ist der Widerspruch aufgelöst: Der LfS, sagt Sprecher Klaus Kosok, sieht das aufgeständerte Stück Völklinger Bundesstraße nicht als eine Brücke - sondern als deren zweie. "Bauwerk 1360", die Brücke, die über den Kreisel am Amtsgericht führt, soll durch einen Neubau ersetzt werden. Wobei man sich bis dahin nicht um die Standfestigkeit der Brücke sorgen müsse, sagt Kosok. Die Kreisel-Brücke habe nur nach Expertenansicht keine Zukunft. Ganz anders "Bauwerk 1364", das weiterführende Stück Richtung Bous: Diese Brücke soll stehen bleiben, noch möglichst lange.

Beton-Abplatzungen - die Ganster auch dort entdeckt hatte - seien keine ernste Sache, hatte das Ministerium zuvor mitgeteilt. Und sie seien zudem ein Gewährleistungs-Fall. Die Firma, die sich vor ein paar Jahren mit der - aufwendigen - Sanierung der Südtangente befasst hatte, werde noch im Sommer beginnen, die Schäden zu reparieren. Das werde der Brücke dann auch eine bessere Zustandsnote bescheren.

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Hintergrund Statische Überprüfungen von Brücken werden per Computer erledigt, nach einer bundesweit gültigen "Nachrechnungsrichtlinie". Die Ergebnisse werden je nach Straßen-Kategorie bewertet; für Fernstraßen gilt ein strengeres "Lastmodell" (LM) als im Ortsverkehr. Auf mehrspurigen Brücken der höchsten Stufe - in der Regel Neubauten - kann problemlos ein 30-Tonner neben einem 60-Tonner rollen; man spricht von "Brückenklasse" (BK) 60/30. Ältere Bauten erreichen diese Brückenklasse meistens nur mit Einschränkungen. dd

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