Mühle Quirin Zum zweiten Mal unterm Hammer

Völklingen · Vor zwei Monaten schien der Verkauf der Völklinger Mühle Quirin bereits besiegelt. Nun wird sie am kommenden Samstag ein zweites Mal versteigert. Warum?

 Der Abtransport der Silos besiegelte Anfang Februar 2016 das Ende des Mühlenbetriebs.

Der Abtransport der Silos besiegelte Anfang Februar 2016 das Ende des Mühlenbetriebs.

Foto: BeckerBredel

Nach ihrer Sommer-Auktion teilte die Westdeutsche Grundstücksauktionen (WDGA) AG – ein Unternehmen mit Sitz in Köln, auf die Versteigerung von Immobilien spezialisiert – mit, dass die ehemalige Mühle Quirin in Völklingen für einen sehr guten Preis den Besitzer gewechselt habe. Das Mindestgebot lag bei 35 000 Euro – das Höchstgebot, bei dem der Hammer fiel, belief sich auf 211 000 Euro. Die einstige Mühle, mit Produktionsgebäude, Silos, Büro- und Wohngebäude sowie einem unbebauten Grundstück, zählte damit zu den Hits der Auktion (wir haben berichtet).

Bei der Herbstauktion am 16. September steht die Immobilie aber erneut im Katalog, wieder für ein Mindestgebot von 35 000 Euro. Anlass zu allerlei Spekulationen in der Stadt – was ist da passiert?

Michael Leidinger hat dazu eine Antwort parat. „Ich war Höchstbietender“, sagt der Mann aus Heusweiler, der eine Immobilienfirma führt, „aber nicht Käufer.“ Er habe zwar nach der Versteigerung eine Anzahlung geleistet und die Courtage für den Auktionator entrichtet. Doch es habe Unstimmigkeiten gegeben bei der Gestaltung des Vertrags. Dessen ihm vorgelegte Fassung habe er nicht unterzeichnet. Seine Änderungswünsche  hätten auf der Gegenseite keine Zustimmung gefunden. In einem Schreiben der WDGA an Leidinger – es liegt der SZ vor – heißt es lakonisch: „Der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen. Über das Objekt wurde anderweitig verfügt.“

Was Leidinger auf die Palme bringt. Er erhebt Vorwürfe an die Adresse der Versteigerer. Die Interessenten, sagt er, seien nur unzulänglich ins Bild gesetzt worden.  Noch nicht mal ein vollständiger Grundbuchauszug habe den Interessenten vorgelegen, als er bei der Auktion in Köln war; den und weitere Informationen habe er selbst sich vor der Auktion besorgt. Er hat die Papiere beim Besuch in der SZ-Redaktion dabei. Daraus geht unter anderem hervor, dass der Eigentümer der Mühlen-Immobilie mit zweierlei Lasten rechnen muss. Erstens ist es möglich, dass sich auf dem Areal eine Altlast verbirgt, denn zur Mühle gehörte einst eine Tankstelle. Zweitens liegt auf der Fläche eine so genannte Reallast: Laut Grundbuch muss der Eigentümer des Geländes der früheren Eigentümerin eine lebenslange Rente zahlen.

Diese frühere Eigentümerin gehört zur Familie Quirin, die die Mühle im 18. Jahrhundert gründete und fast 250 Jahre führte. Sie hatte im Jahr 2000 Betrieb und Betriebsvermögen ihrem Sohn übergeben. Und ihm im Gegenzug vertraglich eine großzügige monatliche Rente abverlangt – was, ins Grundbuch eingetragen, strenge Zahlungspflichten begründet. Derartige Konstruktionen sind bei Unternehmen nicht selten: Die ältere Generation lässt Jüngere ans Ruder und sorgt dabei dafür, dass der eigene Bedarf, den zuvor der Betrieb deckte, durch eine Altenteils-Regelung gesichert bleibt. Wobei die Zahlungspflicht nicht an Wohl und Wehe der Firma geknüpft ist, sondern an den Grundbesitz.

Mögliche Altlast und Reallast, sagt Leidinger, seien bei der Sommerauktion aber erst zur Sprache gekommen, nachdem er gezielt danach gefragt habe. Und der Auktionator habe das Thema heruntergespielt. Dabei hätten solche Lasten enorme Bedeutung, vor allem im Kontakt zu Banken. Denn durch sie könne eine Bank  keinen „Sicherungswert“ der Immobilie feststellen, sprich: Diese sei nicht „beleihungsfähig“, Banken gäben keinen Kredit. Leidinger fühlt sich geschädigt. Und dafür macht er das Auktionshaus verantwortlich: Es habe sich nicht korrekt verhalten.

Was sagt das Auktionshaus dazu? Florian Horbach, Vorstand der WDGA und öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer für Immobilien, will zur Anfrage der SZ am Telefon keine Auskunft geben – schriftlich, bitte. Wir formulieren unsere Fragen per Mail. Und bekommen ein paar Stunden später Antwort, mit einem dicken Unterlagen-Paket. Es ist die Erwiderung der WDGA-Anwälte auf eine Beschwerde Leidingers bei der IHK Köln.

Im Paket steckt unter anderem der Einlieferungsvertrag, den der Flächen-Eigentümer – die Kampffmeyer Mühlen GmbH – mit dem Auktionshaus geschlossen hat. Man liest eine Beschreibung der Immobilie. Und eine fettgedruckte Anmerkung: Das Grundstück werde frei von Grundbuch-Lasten zur Verfügung gestellt – der Käufer müsse die Reallast zwar „dinglich zur weiteren Duldung“ übernehmen“, aber ohne „schuldrechtliche Verpflichtung“ zur Rentenzahlung; von dieser Pflicht stelle der Verkäufer den Käufer frei. Zusätzlich, so die WDGA-Anwälte, habe man die potentiellen Käufer sogar noch darüber belehrt, dass  es dennoch Risiken im Zusammenhang mit der Reallast geben und wie die aussehen könnten – Reallast-Verträge, wie hier zwischen Mutter und Sohn, sind offenbar ein ganz eigenes, kompliziertes Rechts-Gebiet.

Die „Freistellungserklärung“ des Verkäufers zur Reallast sei am Ende sowohl „dem beurkundenden Notar als auch dem Erwerber“ nicht ausreichend erschienen, da es bei Firmen ja ein Insolvenzrisiko gebe. „Dies führte schließlich dazu, dass Herr Leidinger vom Kauf Abstand nahm und der Kaufvertrag nicht beurkundet wurde“, schreiben die Anwälte. Ihr Fazit: Das Auktionshaus habe nichts verschwiegen und sich korrekt verhalten. Und ob eine Immobilie „beleihungsfähig“ sei, hänge vom Einzelfall ab. Für bestimmte Vorhaben gäben Banken generell keine Kredite; und über Leidingers Pläne wisse man nichts.

Was er vorhat, hat Leidinger auch im SZ-Gespräch offen gelassen, Geschäftsgeheimnis. Er bleibt auf Nachfrage bei seinen Vorwürfen gegen das Auktionshaus und kündigt an, er werde deshalb Strafanzeige gegen die WDGA stellen.

Am Samstag, 16. September, 11 Uhr, im Kölner Hotel Hilton Cologne, steht das Völklinger Mühlengelände nun ein zweites Mal zur Versteigerung. Direkt danach folgt der Völklinger Woolworth-Bau, mit einem Mindestgebot von 915 000 Euro. Werden die beiden Immobilien Käufer finden? Wenn ja, was wird dann draus? Für Völklingen eine spannende Frage.

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