Zwei Völklinger Groß-Immobilien sind versteigert Zukunft des Woolworth-Baus ist ungewiss

Völklingen · Der Völklinger Woolworth-Bau und die Mühle Quirin sind versteigert worden. Was wird daraus? Wir haben bei der Stadt nachgefragt.

 Bunt gestreift und (fast) fensterlos: Das Woolworth-Gebäude in der Völklinger Rathausstraße. 

Bunt gestreift und (fast) fensterlos: Das Woolworth-Gebäude in der Völklinger Rathausstraße. 

Foto: BeckerBredel

Der Hammer ist gefallen. Bei der Herbstauktion der Westdeutschen Grundstücksauktionen AG in Köln sind im September zwei Völklinger Immobilien versteigert worden. Beim Woolworth-Bau in der Rathausstraße, für den ein Mindestgebot von 915  000 Euro festgelegt war, war ein Interessent erfolgreich, der 1,015 Millionen Euro bot.  Die Mühle Quirin in der Karl-Janssen-Straße hatte bereits im Frühjahr zur Versteigerung gestanden – Mindestgebot 35 000 Euro – und da ein Höchstgebot von 210 000 Euro erzielt; doch dann kam der Verkauf nicht zustande (wir haben berichtet). Nun ging es in die zweite Runde, und ein Bieter bekam für 105 000 Euro den Zuschlag.

So weit die Informationen, die die SZ auf Nachfrage beim Auktionshaus erhielt. Wer die neuen Eigentümer sind, war dort freilich nicht zu erfahren. Die beiden Immobilien spielen aber eine wichtige Rolle für die Stadtentwicklung. Wie sollen sie künftig gestaltet und genutzt werden? Das haben wir die Stadtverwaltung gefragt. Denn sie ist es ja, die im Rahmen von Genehmigungsverfahren zuerst erfährt von dem, was Immobilienbesitzer planen.

Zur Mühle Quirin, sagt Jürgen Manz, persönlicher Referent von Oberbürgermeister Klaus Lorig, liege der Verwaltung zurzeit der notarielle Kaufvertrag vor. Der Käufer habe aber noch keinen Kontakt zur Stadt aufgenommen, über seine Nutzungs-Pläne wisse man daher noch nichts. Der rechtskräftige Bebauungsplan für das Areal, im November 2014 in Kraft getreten, untersage auf der Fläche erstens Gartenbaubetriebe, zweitens Vergnügungsstätten wie Wettbüros, Spiel- und Automatenhallen, Diskotheken, außerdem „sonstige Betriebe wie Sexshops, Bordelle und Wohnungsprostitution“. Andere Nutzungen müssten im Einzelfall überprüft werden. Manz’ Auskunft korrigiert eine Angabe im Auktionskatalog: Dort hieß es, es bestehe „kein bestandskräftiger Bebauungsplan“, nur ein Flächennutzungsplan, der „gemischte Baufläche“ ausweise.

Beim Woolworth-Bau ist die Sache  komplizierter, denn er liegt im Sanierungsgebiet (wir berichteten). Der Kaufvertrag bedarf daher des städtischen Segens. Der nötige Antrag auf „sanierungsrechtliche Genehmigung“ sei aber noch nicht eingegangen, sagt Manz. Kontakt zum Höchstbietenden habe die Stadt noch nicht. Sobald der hergestellt sei, werde man den Käufer bitten, seine Pläne vorzustellen, und dann deren Vereinbarkeit mit den Sanierungszielen prüfen.

Bei Immobilienverkäufen im Sanierungsgebiet gelten Preisgrenzen. Richtwert dabei ist die Summe, die ein unabhängiges Gutachter-Gremium ermittelt. Ein Wertgutachten über den Woolworth-Bau gab es aber, wie berichtet, noch nicht, als die Auktion bekannt wurde. „Unverzüglich“ habe die Stadt dann dieses Gutachten in Auftrag gegeben, sagt Manz. Der zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Regionalverband sei auch prompt aktiv geworden, habe noch am Tag vor der Kölner Versteigerung Gebäude und Grundstück besichtigt. Das Wertgutachten liege noch nicht vor. Doch es werde rechtzeitig fertig sein: Zur Bearbeitung des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens hat die Stadt von Gesetzes wegen vier Monate Zeit. Wobei die Uhr erst zu ticken beginnt, wenn der Eigentümer seinen Antrag gestellt hat – das hat der Woolworth-Käufer noch nicht getan.

Untätig geblieben sei die Stadt dennoch nicht. Die zuständige Abteilung der Verwaltung habe bereits bei der bisherigen Eigentümerin, der in Karlsruhe ansässigen Firma Kreisel, Nachweise angefordert, wie viel Geld sie investiert hat in den Woolworth-Bau. Im Blick hat man dabei speziell Dinge, die den Wert der Immobilie gesteigert haben könnten – Kreisel selbst hatte den Bau für 280 000 Euro erworben.

 Die Mühle Quirin am Rande der Völklinger Innenstadt. Sie ist seit 2013 außer Betrieb; die Mehrzahl der Bauten dort steht derzeit leer.

Die Mühle Quirin am Rande der Völklinger Innenstadt. Sie ist seit 2013 außer Betrieb; die Mehrzahl der Bauten dort steht derzeit leer.

Foto: BeckerBredel

Spielhallen und Wettbüros sind übrigens auch hier per Bebauungsplan verboten. Und die Stadt, so Manz, werde auch prüfen, ob sie eine Karte zieht, die sie im Sanierungsgebiet von Gesetzes wegen in der Hand hat: Sie hat für Immobilien ein Vorkaufsrecht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort