Völklingen baut Haltestellen barrierfrei um Zehn Haltestellen bald barrierefrei

Völklingen · Das Land hilft Völklingen mit 300 000 Euro Zuschuss beim Umbau.

Die Stadt Völklingen erhält vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr eine Zuwendung in Höhe von 300 000 Euro. Ein entsprechender Antrag der Stadt auf Geld aus dem Sonderprogramm „Barrierefreier Ausbau von Haltestellen im Saarland“ wurde positiv beschieden. Damit kann jetzt der Umbau von zehn Haltestellen in den Stadtteilen Stadtmitte, Wehrden, Geislautern und Fürstenhausen beginnen.

Gearbeitet werden soll an den Haltestellen „Waldfriedhof Ost“ (Kühlweinstraße, Stadtmitte), „Kleine Bergstraße“  (Schaffhauser Straße, Wehrden), „Markt“ (Saarbrücker Straße, Fürstenhausen), „Auf Kleinschied“ (Heinestraße, Stadtmitte), „Kreppstraße“ in der Moltkestraße (Stadtmitte), „Am Hüttenwerk“ in der gleichnamigen Straße (Stadtmitte), „Sankt-Michael-Krankenhaus“ (Kühlweinstraße, Stadtmitte), „St. Josef-Seniorenzentrum“ (Nordring, Stadtmitte), „Buröther Straße“ (Schaffhauser Straße, Wehrden) und „Masselgarten“ (Ludweilerstraße, Geislautern). Dabei ist bei jeder einzelnen Haltestelle genau definiert, welche Haltepunkte in welcher Fahrtrichtung mit Hilfe des aktuellen Zuschusses umgebaut werden sollen.

Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) sagte dazu, sie freue sich über das Engagement der Mittelstadt Völk­lingen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs: „Die Baumaßnahmen werden weiter die Attraktivität des ÖPNV steigern.“ Die Förderung diene allgemein zur Verbesserung der Infrastruktur. So könne eine bessere Nutzbarkeit des ÖPNV für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen gewährleistet werden – was ja auch gesetzlich vorgegeben sei. Wenn Städte und Gemeinden wie Völklingen mit gutem Beispiel vorangehen, greife das Land ihnen gern mit Förderung unter die Arme. 

Das Landes-Sonderprogramm „Barrierefreier Ausbau von Haltestellen im Saarland“ läuft noch bis Ende 2017. Dabei können Kommunen im Saarland beim barrierefreien Um- und Neubau von Haltestellen vom Land einen Zuschuss erhalten, der bis zu 90 Prozent der so genannten zuwendungsfähigen Ausgaben umfasst.

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