Fröhner Wald Die wechselhafte Geschichte der Windkraftpläne

Heusweiler · (mr/dg) 2011 übernahm der Regionalverband die Planung möglicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen und informierte ab Oktober 2011 erstmals, welche Flächen in Frage kämen. Im Herbst 2012 legte der Regionalverband die Pläne für in Frage kommende Standorte in allen Rathäusern offen und organisierte Info-Veranstaltungen in Riegelsberg und Heusweiler – die Zahl der Zuhörer war gering. Mitte 2013 hatte der Kooperationsrat des Regionalverbandes dann 16 Konzentrationszonen festgeklopft.

Kaum dass die möglichen Windkraftstandorte bekannt waren, begannen sich die ersten Gegner aus dem Umland möglicher Standorte zu formieren. So gründete sich unter anderem in Holz eine Bürgerinitiative, aus der sich der Verein „Fröhner Wald – für Mensch und Natur“ entwickelte.

Im Oktober 2013 hatte der Heusweiler Gemeinderat fast einstimmig unter anderem den Standort im Fröhner Wald befürwortet, wollte aber einen Mindestabstand von 800 Metern. Die FDP stimmte nicht zu und bestand auf einem Mindestabstand von 1000 Metern (was eine Realisierung eher unwahrscheinlich gemacht hätte). Allerdings hat der Rat keine direkte Entscheidungsbefugnis. (Auch der Riegelsberger Gemeinderat hatte im Oktober 2013 – einstimmig – befürwortet, dass Windräder entlang der Fröhn und der Autobahn bis zum Kasberg sowie im Wald am Schocksberg gebaut werden könnten, man forderte aber einen Mindestabstand von 800 Metern.)

Anfang 2015 wird im Heusweiler Gemeinderat aus dem „Ja“ zur Windkraft ein „Ja, aber …“: Erstmal solle der Regionalverband noch diverse Untersuchungen in Auftrag geben. Im April 2016 will dann der Heusweiler Gemeinderat mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP das Projekt duch die Hintertür stoppen und verlangt (vergeblich) die Vergrößerung eines Flora-Fauna-Habitat-Gebietes (eine Art Naturschutzgebiet) bis in die Winkraftkonzentrationszone hinein – dadurch wäre ein Windradbau nicht mehr möglich gewesen.

Im Oktober 2016 erklärte das Umweltministerium, dass eines der inzwischen nur noch drei von der RAG MontanWind in der Fröhn geplanten Windräder nicht genehmigungsfähig sei, da der Standort in einem Altholzbestand liege, „der aus ökologischen Gründen als Ausschlussfläche gilt“, also nicht bebaut werden darf. Die beiden anderen möglichen Standorte wurden zu dieser Zeit, laut saarländischem Umweltministerium, noch überprüft – etwa auf „artenrechtliche Belange“. Die RAG zog nun ihren Antrag zurück, um ihn zu überarbeiten.

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