Völklinger Abwassergebühr hat Bestand

Völklingen · Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat am Freitagmorgen die Klage einer Völklingerin gegen ihren Abwassergebührenbescheid zurückgewiesen. Sie richtete sich gegen die von der Stadt angewandte so genannte Mehrkostenmethode, bei der der Anteil von Niederschlagswasser am Abwasser geschätzt wird.

Die Stadt hatte sich geweigert, eine so genannte gesplittete Abwassergebühr einzuführen, bei der Schmutz- und Regenwasser getrennt berechnet werden. Die Völklinger Gebühr bemisst sich nach dem verbrauchten Frischwasser. Das Verwaltungsgericht hält das für rechtens, so lange der Anteil des Niederschlagswassers nicht mehr als zwölf Prozent des gesamten Abwassers betrage. Laut Rechtsanwalt Christoph Vogel haben die Richter wegen der Lage des Falls die Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zugelassen. Es gebe bundesweit bereits Urteile, die in die andere Richtung liefen.

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