Ausgaben für nicht mehr existierenden Eigenbetrieb Völklingen zahlt für Kosten aus der Vergangenheit

Völklingen · Im Stadtrat geht es um ein 5,3-Millionen-Defizit von 2012 des aufgelösten Eigenbetriebs Gebäudemanagement.

Völklingen zahlt für Defizit aus der Vergangenheit
Foto: dpa/Marijan Murat

Der Völklinger Stadtrat tagt öffentlich am Donnerstag, 15. Dezember, 17 Uhr, im Neuen Rathaus. Dabei geht es auch um ein kompliziertes Thema, dessen Ursprünge lange zurückliegen, das aber finanziell bis heute nachwirkt: Die Stadt hatte im Januar 2000 den Eigenbetrieb Grundstücks- und Gebäudemanagement (GGM) gegründet, der – mit eigenem Haushalt – unter anderem für Schulen, Kitas, Hallen, Sportplätze und die öffentlichen Bauten zuständig war. Doch nachdem sich die Rahmenbedingungen geändert hatten, wurde der GGM Ende 2016 wieder aufgelöst, seine Aufgaben wieder in die Allgemeine Stadtverwaltung integriert. Mit hinein spielt dabei auch, dass im Jahr 2001 offensichtlich wurde, dass die Immobilien der Stadt Völklingen falsch bewertet waren und dementsprechend neu bewertet werden mussten, was sich sehr lange hinzog. Auch in anderen Bereichen gab es Verzögerungen, sodass der Jahresabschluss des GGM für das Jahr 2012 erst jetzt auf der Tagesordnung steht. Dabei geht es um einen Jahresverlust für 2012 von über 5,3 Millionen Euro, die – verkürzt ausgedrückt – teilweise im Zusammenhang mit Abschreibungen eine rein buchungstechnische Angelegenheit sind. Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat nun vor, etwas über 4 Millionen Euro des alten GGM-Jahresverlustes aus dem – hoch defizitären – Haushalt der Stadt abzudecken, die übrigen 1,284 Millionen Euro aus den sogenannten allgemeinen Rücklagen der Stadt auszubuchen.

In weiteren Tagesordnungspunkten geht es um die „Kooperationsvereinbarung Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen (KlikKS)“, dem Völklingen beitreten möchte und eine „Klimaschutzmanagementstelle“ innerhalb der Stadtverwaltung einrichten will. Zudem wird es etwas teurer werden, wo es zu kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr kommt, wie zum Beispiel bei Brandschutzwachen während Veranstaltungen – was also mit Rettungseinsätzen nichts zu tun hat. Denn künftig muss auch die Umsatzsteuer auf solche Einsätze draufgeschlagen werden.

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