Völklingen Bis Jahresende entfällt Gebühr für Außenbestuhlung
Völklingen · Die Gastronomie leidet unter erheblichen Umsatzeinbrüchen. Stadtverwaltung und Stadtrat wollen den betroffennen Betrieben mit einem Verzicht auf Gebühren helfen.
(red) In der Vergangenheit mussten Völklinger Gewerbetreibende für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Gebühren zahlen.
Wegen der anhaltenden Einbußen aufgrund der Corona-Pandemie hat der Völklinger Stadtrat auf Vorschlag der Stadtverwaltung am Donnerstag beschlossen, dass die Gewerbetreibenden bis Jahresende keine Gebühr bezahlen, sondern nur einen Antrag stellen müssen.
Grundlage für diese Entscheidung war eine zuvor beschlossene Sondernutzungssatzung der Stadt Völklingen. „Die Gastronomie ist eine der Branchen, die durch die pandemiebedingten Schließungen in besonderer Weise betroffen ist. Mit diesem Beschluss können wir unseren Gastronomen die Möglichkeit geben, ihre Außenbestuhlung gebührenfrei zu beantragen, um ihnen so den Start zu erleichtern“, erklärt Oberbürgermeisterin Christiane Blatt. Außerdem können alle Völklinger Gewerbetreibenden nach Genehmigung auch kostenfrei Außenwerbung platzieren. Zusätzlich zur Stundung der Gewerbesteuer sei diese Gebührenbefreiung ein weiterer Schritt, um die Gewerbetreibenden zu unterstützen.