Kommunaler Ordnungsdienst Völklingen nimmt rund 350 000 Euro mit Kontrollen ein

Völklingen · Acht Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind bei der Stadt Völklingen im Außendienst beschäftigt. Sie sind immer in Zweierteams unterwegs: In der Frühschicht von 7 bis 15.30 Uhr, in der Spätschicht von 11.30 Uhr bis 20 Uhr.

Die Innenstadt wird permanent überwacht. Neben dem ruhenden Verkehr wird auch die Geschwindigkeit zum Beispiel in Tempo-30-Zonen, an Schulen und Kindergärten kontrolliert.

Im vergangenen Jahr hat die Stadt Völklingen in 27 857 Fällen Verstöße im ruhenden und fließenden Verkehr geahndet und rund 350 000 Euro eingenommen, teilt Manuela Maas, Leiterin des Fachdienstes Öffentliche Ordnung und Verkehr, mit. In diesen Zahlen sind auch die Knöll­chen in Großrosseln enthalten. Die Völklinger Mitarbeiter kontrollieren auch den Verkehr in der Gemeinde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.

Hier einige Beispiele aus dem Bußgeldkatalog der Stadt Völklingen: Parken im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot 15 Euro, Parken in der Feuerwehrzufahrt 35 Euro, Parken auf Gehweg 20 Euro, Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 35 Euro. Wer ohne Parkschein erwischt wird, muss 10 Euro bezahlen. Wie Maas erklärt, verhängt die Kommune das Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro und verschickt die Anhörungsschreiben. Zahlt der Autofahrer oder die Autofahrerin nicht innerhalb der geforderten Frist, übernimmt die zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert das weitere Verfahren. Die Behörde sei auch für schwerere Verkehrsverstöße zuständig.

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