Verwirrung im Völklinger Kreisverkehr

Völklingen · Keine runde Sache ist der Kreisverkehr am Völklinger Amtsgericht. Schon lange ein Unfallschwerpunkt, hat SZ-Leser-Reporter Kurt Gergen eine weitere Schwäche entdeckt. Obwohl diese regelkonform ist, sorgt sie offensichtlich bei den Autofahrern für unnötige Irritation.

 Darf ein Auto bei diesem Pfeil die Spur wechseln? Foto: Jochum

Darf ein Auto bei diesem Pfeil die Spur wechseln? Foto: Jochum

Foto: Jochum
 Unfallschwerpunkt bleibt der Kreisverkehr am Amtsgericht. Unser Foto zeigt einen Ausschnitt der vielfach verästelten Anlage. Die Unfälle ereignen sich hauptsächlich beim Wechseln der Fahrstreifen. foto: Jenal

Unfallschwerpunkt bleibt der Kreisverkehr am Amtsgericht. Unser Foto zeigt einen Ausschnitt der vielfach verästelten Anlage. Die Unfälle ereignen sich hauptsächlich beim Wechseln der Fahrstreifen. foto: Jenal

Der Verkehrskreisel am Amtsgericht in Völklingen bringt die Autofahrer regelmäßig ins Schwitzen. So auch SZ-Leser-Reporter Kurt Gergen. Er hat eine kuriose Entdeckung gemacht. Wenn er aus Richtung Heidstock kommend die Rampe der B 51 hinunterfährt, hat er seiner Meinung nach keine Möglichkeit, im Kreisverkehr auf direktem Weg die Abfahrt zur Autobahn zu bekommen.

Die Situation ist folgendermaßen: Wenn der Autofahrer von der Rampe geradeaus in den Kreisel einfährt, befindet er sich auf der inneren Spur. Diese ist zunächst durch einen hohen Bordstein von der äußeren Spur getrennt. Nach dem Ende dieser Begrenzung folgt eine gestrichelte Linie (Leitlinie), und der Autofahrer hat etwa 25 Meter Raum, um auf die äußere Spur zu gelangen und somit rechts Richtung Autobahn abbiegen zu können. Oder etwa nicht?

Denn auf der inneren Spur sind zwei Linkspfeile auf die Straße gemalt. "Diese muss ich ja zwingend beachten", sagt Kurt Gergen. Also kein Spurwechsel möglich? Gefangen im Kreisverkehr?

Jörg Hiry, Außendienstleiter der Polizei-Inspektion Völklingen , bringt Licht ins Dunkel: "Man darf die Spur auch bei aufgemalten Pfeilen wechseln, sofern die Fahrbahnen nicht durch eine durchgezogene Linie getrennt sind."

Die Pfeile sollen eigentlich an Kreuzungen und Einmündungen für Sicherheit sorgen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es zu den Pfeilmarkierungen (Zeichen 297): "Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind." Bedeutet: Wenn sich der Autofahrer vor einer Kreuzung auf einer Linksabbiegerspur mit einem Pfeil befindet, muss er zwingend nach links fahren und darf seine Fahrt nicht etwa geradeaus fortsetzen.

Sind die Pfeile in dem Kreisel dann aber überhaupt nötig? Sie geben ja keine zwingende Fahrtrichtung wie an einer Kreuzung vor. "Die Pfeile sind ein Altbestand und wurden einfach nicht abgefräst. Das ist letztendlich auch eine Kostenrelevanz", sagt Hiry, der aber darauf hinweist, dass diese Markierung "vielleicht etwas verwirrend, aber regelkonform ist". Hiry erläutert ebenfalls, dass nicht die Polizei , sondern die Straßenverkehrsbehörde für die Markierungen zuständig ist - klingt so, als müssten die Autofahrer weiterhin schwitzen.

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