Und Lafontaine hängt überall ...

Völklingen. Wer glaubt, dass die Linkspartei in Völklingen keine Basis habe, sieht sich zumindest optisch enttäuscht. Ihre Aktivisten haben Innenstadt und Stadtteile bis hin nach Lauterbach mit Plakaten zugepflastert, die auf einen Auftritt von Oskar Lafontaine (heute Abend, 19 Uhr, Wehrdener Kulturhalle) hinweisen

 Völklinger Plakatwald: hier ein Beispiel aus dem Jahr 2005 am Marktplatz. Foto: Jenal

Völklinger Plakatwald: hier ein Beispiel aus dem Jahr 2005 am Marktplatz. Foto: Jenal

Völklingen. Wer glaubt, dass die Linkspartei in Völklingen keine Basis habe, sieht sich zumindest optisch enttäuscht. Ihre Aktivisten haben Innenstadt und Stadtteile bis hin nach Lauterbach mit Plakaten zugepflastert, die auf einen Auftritt von Oskar Lafontaine (heute Abend, 19 Uhr, Wehrdener Kulturhalle) hinweisen. Leute aus anderen Lagern appellieren derweil an den Bürgersinn für eine saubere Stadt."Oskar hängt jetzt überall, zum Beispiel auch an Verkehrsinseln", sagt etwa CDU-Fraktionschef Gerhard Scherschel. Und: "Wir pflanzen doch nicht Grün und Bäume, damit hinterher alles zugehängt wird." Scherschel plädiert deshalb dafür, die Plakatierung durch Parteien künftig allgemein verbindlich zu regeln.In anderen Städten und Gemeinden müssen sich die Wahlkämpfer bereits auf offiziell aufgestellte Plakat-Tafeln beschränken. In Völklingen verfuhr man dagegen bisher großzügig. Als Prinzip galt nur: Die Wahlkämpfer durften die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Deshalb gab es eine Liste verbotener Aufhänge-Plätze, die von Ampeln über Einmündungs-Bereiche bis hin zu Straßenlaternen reichte. Straßenbäume standen allerdings nicht auf dieser roten Liste. Speziell die Bäume haben bisher die Parteien gerne genutzt, und auch Laternenpfähle und Schildermasten in der Innenstadt und rund ums Neue Rathaus waren sehr begehrte Ziele. Auch beim Abräumen haben sich die Wahlkämpfer bisher Zeit gelassen.Da fragt sich, wie lange die Aufregung anhält, wenn Lafontaines Karawane erst mal weiterzieht. "Vielleicht sind jetzt auch Leute sauer, die sonst immer ihre Plakate an diese Stellen gehängt haben", mutmaßte gestern Stadt-Pressesprecher Uwe Grieger. Und verwies, was den konkreten Fall angeht, an die höchstmögliche Stelle im Rathaus. Von dort aus kam bis Redaktionsschluss keine Rückmeldung. Zumindest für normale Bürger gilt derweil der § 14 der Völklinger Polizeiverordnung vom 14. Juli 2003 über die Aufrechterhaltung der Sicherheit auf Straßen und Anlagen. Da heißt es. "Es ist untersagt, öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen sowie die zu ihnen gehörenden Einrichtungen ohne Gestattung zu plakatieren." Bei Verstößen haftet letztlich der Veranstalter. Und Geldbußen bis in Höhe von 5000 Euro drohen.

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