Sünder sollen büßen

Völklingen · Vermüllung und Hundekot sind ein Dauer-Ärgernis in Völklingen. Die CDU-Stadtratsfraktion will mit einem neuen Bußgeldkatalog gegenhalten. Doch Voraussetzung bleibt, dass man die Täter überhaupt erwischt.

 Nur eines der unschönen Bilder jüngst bei einer CDU-Ortsbegehung in der Stadtmitte: Ein ganzer Berg von Papp-Verpackungen stapelt sich zwischen bereits überfüllten blauen Tonnen. Nun folgt der Vorstoß für den Bußgeld-Katalog. Foto: Jenal

Nur eines der unschönen Bilder jüngst bei einer CDU-Ortsbegehung in der Stadtmitte: Ein ganzer Berg von Papp-Verpackungen stapelt sich zwischen bereits überfüllten blauen Tonnen. Nun folgt der Vorstoß für den Bußgeld-Katalog. Foto: Jenal

Foto: Jenal

Die CDU-Stadtratsfraktion hat ein neues, großes Thema für sich entdeckt. Es heißt Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Fraktionschef Stefan Rabel beklagt bereits "Verwahrlosungstendenzen". Allenthalben seien ständig Verstöße zu beobachten: Hundekot auf Wegen und in Grünanlagen, wilde Müllentsorgung, Falschparken, Ruhestörungen oder Vandalismus. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bräuchten hier mehr Handlungssicherheit. Rabel und sein Stellvertreter Kevin Frank haben deshalb offiziell beantragt, einen städtischen Bußgeldkatalog in Form einer Satzung zu erarbeiten.

Es gibt bereits eine einschlägige städtische Polizeiverordnung. Hier wird aber nicht gesagt, mit welcher Strafe für welches Delikt zu rechnen ist (siehe "Hintergrund"). Der CDU-Vorstoß stößt im Völklinger Rathaus auf klare Ablehnung. Intern verfüge die Ortspolizeibehörde über einen "Katalog" zur eigenen Orientierung, sagte Pressesprecher Uwe Grieger auf SZ-Anfrage. Sie brauche keine weiteren Vorgaben und verwende "ihre wertvolle Zeit auch nicht auf das Ausarbeiten von Bußgeldkatalogen ohne rechtliche und praktische Relevanz", so Grieger.

Auf erneute Nachfrage nannte Grieger dann auch einige Beispiele. Nach dem internen "Katalog" des Ordnungsamtes ergäben sich derzeit für den Standardfall ohne erschwerende Umstände bei Erstbegehung folgende Verwarngelder: Wegwerfen von Zigaretten, Schachteln, Dosen und anderem 15 bis 100 Euro ("je kleiner das Teil, desto geringer das Verwarngeld"); Liegenlassen von Hundekot ab 20 Euro; Tauben füttern ab zehn Euro; aufdringliches Betteln ab zehn Euro. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gelte natürlich auch in Völklingen der bundesweite Bußgeldkatalog. Der Bußgeldrahmen für illegale Abfallbeseitigung reiche nach Bundesrecht sogar bis 100 000 Euro, weil dort auch großkalibrige Abfalldelikte erfasst würden.

Strafe folgt selten

Doch wie läuft es in der Praxis? Grieger teilt dazu mit: "Es werden kaum Ordnungswidrigkeiten nach der Polizeiverordnung geahndet, weil sich Täter selten auf frischer Tat erwischen lassen und Anzeigen von Bürgern oder Politikern über das Ergebnis einer Tat (Schmutz, Müll) zwar häufig sind, aber keine Täter-Daten und selten brauchbare Ermittlungsansätze liefern." In einem Fall habe eine Mitarbeiterin des Ordnungsdienstes einen "Hundekot-Täter" erwischt.

Monika Roth (parteilos) ist als Völklinger Ortsvorsteherin und auch als Hundebesitzerin ständig im Stadtgebiet unterwegs. Roth berichtete kürzlich, städtische Mitarbeiter fänden in den Grünanlagen so viele Hundehaufen - auch in weggeworfenen Tüten -, dass sie im Sommer nur mit Masken mähen könnten. Probeweise, schlug Roth vor, solle man ein Bußgeld für nicht entsorgten Hundekot einführen, ähnlich wie in Burbach. Dort sei die Information überall plakatiert: eine 30 Euro-Anzeige für den, der erwischt werde.

Werner Michaltzik, früherer Völklinger Polizeichef und Vorsitzender des ehrenamtlichen Sicherheitsbeirates, erklärte mit Blick auf den jüngsten Vorstoß der CDU : "Wir stellen mit Freude und Zufriedenheit fest, dass das Thema ,Saubere Stadt' endlich bei den Fraktionen des Stadtrates angekommen ist."

Meinung:

Klarheit tut Not

Von SZ-Redakteur Bernhard Geber

Haben Sie schon gewusst, dass neben Tauben füttern auch "körpernahes" Betteln oder Wahrsagen in Völklingen verboten sind? Auch dies zählt zu der 41 Punkte (mit weiteren Unterpunkten) umfassenden Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen. Die Verordnung aus dem Jahr 2003, bereits von Klaus Lorig (CDU ) als Oberbürgermeister unterschrieben, erweist sich aber als ein weitgehend zahnloses Instrument. Sie ist nicht nur vielen unbekannt, sondern wird auch selten angewendet. Und in Völklingen geht der Eindruck um, dass Strafen für unsoziales Verhalten, wenn überhaupt, nach Bauchgefühl verhängt werden.

Damit tut man aber dem Ordnungsamt und seiner rechtschaffenen Leiterin sicher Unrecht. Da hat man sich, wie versichert wird, zumindest intern Richtlinien gesetzt. Es wäre aber richtig und wichtig, wenigstens die wesentlichen Verbote samt Strafrahmen in aller Öffentlichkeit vor Augen zu führen - warum nicht auch auf Plakaten an den bekannten Tatorten?

Zum Thema:

 Nur einer von vielen Brennpunkten im Stadtgebiet: In diesem Zustand will wohl niemand diese Sitzgruppe in der Völklinger Bahnhofshalle nutzen. Archivfoto: Becker & Bredel

Nur einer von vielen Brennpunkten im Stadtgebiet: In diesem Zustand will wohl niemand diese Sitzgruppe in der Völklinger Bahnhofshalle nutzen. Archivfoto: Becker & Bredel

 Hinterlassener Hundekot kann in der Stadt schon jetzt mindestens 20 Euro kosten. FOTO: dpa

Hinterlassener Hundekot kann in der Stadt schon jetzt mindestens 20 Euro kosten. FOTO: dpa

Hintergrund In der Völklinger Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen werden 41 Verhaltensweisen aufgezählt, die ausdrücklich verboten sind. Dazu gehören zum Beispiel ausufernde Gelage, Wegwerfen von Gegenständen, aufdringliches Betteln, Hinterlassen von Hundekot, aber auch das Füttern von wild lebenden Tauben. Im Folgenden heißt es dann nur: "Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden." er

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