Wie die Völklinger Stadtwerke umgehen mit dem Gerichtsurteil im Prozess um Jochen Dahms Kündigung Stadtwerke-Chef lobt gründliche Richter

Völklingen · Die Stadtwerke und ihr Ex-Chef Jochen Dahm: Geht der Kündigungs-Prozess weiter? Dahms üppige Betriebsrente ist inzwischen widerrufen. 

 Für die Stadtwerke Völklingen – hier das Verwaltungsgebäude in der Hohenzollernstraße – ist die Ampel noch immer nicht wieder auf Grün umgesprungen: Der Stadt-Konzern muss nach der existenzbedrohenden Krise, in die das frühere Management ihn mit dem Fischzucht-Abenteuer geführt hatte, weiterhin energisch sparen.

Für die Stadtwerke Völklingen – hier das Verwaltungsgebäude in der Hohenzollernstraße – ist die Ampel noch immer nicht wieder auf Grün umgesprungen: Der Stadt-Konzern muss nach der existenzbedrohenden Krise, in die das frühere Management ihn mit dem Fischzucht-Abenteuer geführt hatte, weiterhin energisch sparen.

Foto: BeckerBredel

Das Landgericht Saarbrücken hat, wie berichtet, am 7. Juli sein Urteil verkündet im Prozess, den Ex-Stadtwerke-Geschäftsführer Jochen Dahm gegen seine fristlose Kündigung angestrengt hatte. Die Richter haben dabei die ersten vier von zwölf Kündigungen, die Dahm seit dem 15. Oktober 2014 ins Haus flatterten, für unwirksam erklärt. Kündigung Nummer fünf hingegen, am 16. Juni 2015 ausgesprochen, hat nach Ansicht des Gerichts Dahms Anstellungsverhältnis beendet. In ihrer Schluss-Bewertung werden die Richter sehr deutlich: Dahm habe „über Jahre die Geschäfte nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns geführt“. Und er habe „dabei überwiegend vorsätzlich, im Übrigen jedenfalls fahrlässig unter Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt gehandelt“.

Niederlage für Dahm, die Richter haben seine Kündigung für rechtens erklärt. Aber noch nicht im Oktober 2014. Auch nicht im November oder Dezember jenes für die Stadtwerke schicksalsträchtigen Jahres. Sondern erst im Juni 2015. Dem Urteil zufolge hat Dahm noch Anspruch auf Gehalt für rund acht Monate. Kein vollständiger Sieg für die Stadtwerke. Wie gehen die damit um?

Geschäftsführer Michael Böddeker zeigt sich gelassen. Man habe mittlerweile das Urteil genau gelesen, geprüft und bewertet, sagt er auf SZ-Nachfrage. Dahms eventuellen Zusatz-Gehaltsanspruch „würden wir selbstverständlich aufrechnen mit Schadensersatz“ (siehe „Hintergrund“). Gezahlt werde keinesfalls.  „Es würde nicht zu einem Geldfluss kommen.“

Wobei von einem Gehaltsanspruch ohnehin nur zu reden wäre, wenn das Landgerichts-Urteil Rechtskraft gewinnt. Das ist noch offen: Beide Parteien können Berufung einlegen. Dann müsste  das Oberlandesgericht des Saarlandes den Fall erneut aufrollen. Vom Gericht habe man noch nichts dazu gehört, ob Dahm den Weg zur nächsten Instanz beschreite, sagt Böddeker. Ob die Stadtwerke in die Berufung gehen, darüber werde deren Aufsichtsrat am Mittwoch nächster Woche entscheiden. Die Uhr tickt: Die Frist läuft noch bis zum 7. August.

Dass die Richter die Kündigungen Nummer eins bis vier vom Tisch gefegt haben, „ist eben ihre Bewertung“. Böddeker, selbst Jurist, hält zwar auch diese Kündigungen für „substantiell“; doch man müsse akzeptieren, dass das Gericht zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Und Böddeker lobt die Richter. Wegen der Gründlichkeit, mit der sie sich in die verwickelten Sachverhalte rund um das Meeresfischzucht-Abenteuer der Stadtwerke vertieft haben. Wegen der Genauigkeit, mit der sie die Verfehlungen, die dem Ex-Chef Dahm in den Kündigungen vorgeworfen wird, Punkt für Punkt analysiert und verständlich aufgedröselt hätten. Dabei hat das Gericht auch die Rolle beleuchtet, die die ehemaligen Prokuristen Ralf Schmitt und Heribert Henner gespielt haben: Beide hätten als Vertreter der Stadtwerke Verträge unterzeichnet, mit denen das kommunale Unternehmen enorme Finanz-Verpflichtungen übernahm – eigenmächtig, ohne Genehmigung des Aufsichtsrates. Böddeker sieht damit eigene Positionen bestätigt: Die Analyse der Richter „deckt sich mit unserer Sicht in den Schadenersatzprozessen“, sagt er.

 Stadtwerke- Geschäftsführer Michael  Böddeker

Stadtwerke- Geschäftsführer Michael Böddeker

Foto: BeckerBredel
 Jochen Dahm,  gefeuerter  Ex-Chef der  Stadtwerke

Jochen Dahm, gefeuerter Ex-Chef der Stadtwerke

Foto: BeckerBredel
 Ralf Schmitt, ehemaliger  Prokurist der Stadtwerke

Ralf Schmitt, ehemaliger Prokurist der Stadtwerke

Foto: BeckerBredel
 Heribert Henner, früher  Stadtwerke- Prokurist 

Heribert Henner, früher Stadtwerke- Prokurist 

Foto: BeckerBredel

Und wie steht es mit der großzügigen Altersversorgung für Jochen Dahm? Wie Klaus Lorig (CDU), Oberbürgermeister und Aufsichtsratschef, jüngst der SZ mitteilte, haben die Stadtwerke für Dahm, den gelernten Rechtsanwalt, einerseits Rentenversicherungs-Beiträge gezahlt ans Anwalts-Versorgungswerk. Und sie haben andererseits – via Lebensversicherung – eine Betriebsrente für Dahm aufgebaut. Beides zusammen würde Dahm eine sehr hohe Rente sichern. Die Sache mit der Anwalts-Versorgung, sagt Böddeker, sei quasi analog zur gesetzlichen Rentenversicherung. Also Arbeitsgeber-Pflicht. „Aber die Betriebsrente haben wir widerrufen.“ Den Widerruf habe man Dahm und auch dessen Frau erklärt. Und man habe dies der Versicherung mitgeteilt. Die werde dann wohl nicht auszahlen, wenn sie den entsprechenden Antrag erhalte, vermutet Böddeker. Abschließend geklärt – juristisch – sei die Versorgungs-Frage aber noch nicht.

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