Völklingen/Heidstock Aus für das Markttreiben auf dem Heidstock

Völklingen/Heidstock · Amt verbietet Verkaufsstände, welche die Anwohner wöchentlich mit Gemüse und Fleisch versorgten.

 Nur zwei Wochen lang durfte auf dem Heidstock Gemüse, Obst und Fleisch verkauft werden.

Nur zwei Wochen lang durfte auf dem Heidstock Gemüse, Obst und Fleisch verkauft werden.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Eigentlich hatte es Patrick Kolar ja nur gut gemeint – schließlich ist es in Zeiten von Corona ratsam, auf die Versorgung vor Ort zurückzugreifen, statt ausgedehnte Einkaufstouren in die Stadt zu unternehmen. Weil im Völklinger Stadtteil Heidstock aber schon seit langem kein Lebensmittelgeschäft mehr existiert, organisierte der Inhaber des Heidstocker Postshops kurzerhand selbst eine Möglichkeit, die Anwohner mit dem Nötigsten zu versorgen. Zwei Verkaufsstände sollten fortan jeden Freitag zwischen 8 und 12 Uhr gegenüber der Kirche Obst und Gemüse sowie Fleisch anbieten.

Eine Idee, die bei den Anwohnern sehr gut ankam – und die gerade einmal zwei Wochen überlebte. Dann schob die Stadt Völklingen dem Markttreiben in dieser Woche den Riegel vor. Die Gründe? Unklar. Jedenfalls für Markus Both. Der Bauer aus Fürstenhausen hatte auf dem Heidstock Schwenker, Gulasch und Würstchen angeboten. „Das ging hin und her“, erklärt er der SZ auf Nachfrage. Zunächst sei das Gewerbeamt involviert gewesen – es hieß, er brauche für den Stand einen speziellen Gewerbeschein. Dann soll plötzlich der Standort  – ein Privatgelände, zur Verfügung gestellt von der evangelischen Freikirche – das Problem gewesen sein. Aber letztendlich wurde der Schutz vor Corona als Begründung genannt.

„Das klingt für mich schon plausibel“, findet Patrick Kolar. Der Heidstocker, dessen Idee Stein des Anstoßes gewesen war, klingt auf Nachfrage etwas zerknirscht.  Ortsvorsteher Stephan Tautz (Wir Bürger Völklingen), der die Verkaufsstände von Anfang an unterstützt hat, ist da deutlich anderer Meinung. Die Entscheidung der Stadt sei „grob gesagt Schikane“. Nicht nur hätten alle Kunden vorbildlich Sicherheitsabstand gehalten, so dass von einer Gefährdung keine Rede sein könne: „Ich finde in der saarländischen Corona-Verordnung nichts, was diese Art des Verkaufs untersagt“, betont er. Tatsächlich beruft sich das zuständige Ordnungsamt auf Nachfrage auf Paragraph 5, Absatz 5, Punkt 1 der Verordnung – wo allerdings lediglich steht, dass Wochenmärkte weiterhin stattfinden dürfen. Alles weitere regle die Völklinger Marktverordnung, heißt es knapp. Diese lässt jedoch die Frage unbeantwortet: Handelt es sich bei den zwei Verkaufsständen auf dem Heidstock überhaupt um einen „Markt“?

Darin ist man sich bei der Stadt anscheinend nicht einig, berichtet Tautz, der dazu widersprüchliche Aussagen erhalten habe und selbst nicht von „Markt“, sondern „dieser Art des Verkaufs“ spricht. Unverständlich sei auch, dass eine ähnliche regelmäßig stattfindende Aktion – zwei Verkaufsstände auf Privatgelände in der Nähe des Völklinger TÜV – bisher nie beanstandet worden sei.

Die Stadt habe in Aussicht gestellt, eine Genehmigung für die Heidstocker Aktion nochmals zu prüfen – aber erst nach Ende der Pandemie. Zu spät, findet Tautz. „Dann weiß man ja schon, dass hier bis 2021 nichts passiert.“ Dabei sei die Idee gerade im Hinblick auf den Infektionsschutz goldrichtig und unabhängig von der Krise etwas, was auch andere Stadtteile wie die Röchlinghöhe wieder beleben könne.

 Ortsvorsteher Stephan Tautz.

Ortsvorsteher Stephan Tautz.

Foto: BeckerBredel

Da Ortsrat und Ausschüsse momentan wegen Corona nicht tagen, könne einzig Oberbürgermeisterin Christiane Blatt in der jetzigen Situation helfen: Ihr sei es möglich, mit einem Alleinbeschluss den Heidstocker Markt, der vielleicht doch keiner ist, zu genehmigen.

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