Schweigt Klaus Lorig unnötig?
Völklingen. Einstimmig hat der Völklinger Stadtrat im nichtöffentlichen Teil einer Sondersitzung am 30. Juni einem von zwei noch verbliebenen Bewerbern den Zuschlag für die Entwicklung des Ex-Kaufhof-Geländes zu einem Einkaufszentrum erteilt. Doch noch bis mindestens Mitte Juli will Oberbürgermeister Klaus Lorig Stillschweigen darüber wahren, wer gewonnen hat
Völklingen. Einstimmig hat der Völklinger Stadtrat im nichtöffentlichen Teil einer Sondersitzung am 30. Juni einem von zwei noch verbliebenen Bewerbern den Zuschlag für die Entwicklung des Ex-Kaufhof-Geländes zu einem Einkaufszentrum erteilt. Doch noch bis mindestens Mitte Juli will Oberbürgermeister Klaus Lorig Stillschweigen darüber wahren, wer gewonnen hat. Lorig begründet dies damit, dass das EU-weit geregelte Vergabeverfahren eine entsprechende Frist vorsehe. Verstöße könnten zu Klagen führen und damit das gesamte Kaufhof-Projekt scheitern lassen, so Lorig.Manfred Baldauf (Foto: SZ), Landtagsabgeordneter aus Völklingen, gelernter Jurist, als Rechtsanwalt tätig und nun neu für die FDP im Stadtrat, hatte das Verfahren schon im Vorfeld als "unnötige Geheimniskrämerei" bezeichnet. Offenbar hatte er aus dem Rathaus keine befriedigende Antwort erhalten, auf welche Rechtsnorm sich die Geheimhaltung stützt. Dann (mit Unterstützung eines Mitarbeiters aus der Landtagsfraktion) quer durch die Gesetzestexte recherchiert. Und als einzigen möglichen Anhaltspunkt für Lorigs Frist den § 101 a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (siehe auch "Hintergrund") gefunden. Dieser Vorschrift ist laut Baldauf zu entnehmen, dass die Stadt maximal 15 Tage bis zur Annahme des Angebotes des erfolgreichen Bewerbers, also dem Vertragsabschluss, warten muss. Sie enthalte aber keine Verpflichtung zum Stillschweigen über das Beschlussergebnis im Stadtrat. Die Vorschrift sei zum Schutz der unterlegenen Bewerber und letztlich auch des Auftraggebers gedacht. Die Unterlegenen könnten in dieser Zeit noch Einwände einbringen, und der Stadt blieben Folgen aus einem voreiligen Vertragsabschluss erspart. Der Text könne aber nicht als Argument herangezogen werden, Stadtratsbeschlüsse nicht bekannt zu geben. Baldauf schlussfolgert, da sei "aus nicht nachvollziehbaren Gründen viel zu großzügig mit dem Instrument der Nichtöffentlichkeit umgegangen" worden. Die Öffentlichkeit und damit die Kontrollierbarkeit der Ratsarbeit sei ein hohes, von der Verfassung geschütztes Gut. Es werde bei solchem Handeln "letztlich mit Füßen getreten".Wenn sich Lorig der Rechtsauffassung von Baldauf anschließen könnte, hätte er bereits heute Abend eine gute Gelegenheit, den Gewinner bekannt zu geben. Dann trifft sich nämlich ab 19 Uhr im Alten Wasserwerk am Simschel der Völklinger Wirtschaftskreis zur Mitgliederversammlung.
Hintergrund§ 101 a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sagt zur Informations- und Wartepflicht bei Vergabeverfahren: "Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. (. . . ) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage." Laut § 40 des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes sind Sitzungen von Räten grundsätzlich öffentlich, "soweit nicht Rücksichten auf das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen". red