Ungerechte Abwassergebühr Richter fordern eine gerechtere Kalkulation

Völklingen · Bislang galt für die Berechnung der Völklinger Abwassergebühr allein der so genannte Frischwassermaßstab. Heißt: Wer fünf Kubikmeter Wasser verbraucht, zahlt für fünf Kubikmeter Abwassergebühr.

Und es galt eine Kalkulation nach der „Mehrkostenmethode“. Die geht davon aus, dass Schmutzwasserbeseitigung der Haupt-Job der Kanäle ist; wenn zusätzlich Regenwasser in den Kanal rinnt, gilt das als Nebensache, die nur ein bisschen mehr kostet.

So dürfe man aber nicht rechnen, hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes 2016 entschieden. Für Kommunen seien nach den Landesgesetzen die Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser gleichrangige Pflichten. Und weil Bürger Anspruch darauf hätten, für eine Gebühr eine konkrete Leistung zu erhalten, müsse genau kalkuliert werden, was Schmutzwasser und Niederschlagswasser jeweils kosten. Das sei auch um der Gerechtigkeit willen nötig.

Ein Beispiel: Drei Häuser stehen auf gleich großen Grundstücken und haben gleich große Dächer. In Haus A und Haus B leben je fünf Bewohner; die brauchen gleich viel Frischwasser und zahlen bisher gleiche Gebühren. Aber Haus A nutzt das gesamte Regenwasser zum Garten-Sprengen – Haus B hingegen leitet es in den Kanal, nimmt also mehr städtische Leistungen in Anspruch. Erst recht Haus C: Auch dort ist das ganze Grundstück versiegelt, jeder Tropfen Regen fließt in den Kanal – aber das Haus steht leer, niemand verbraucht Frischwasser, daher zahlt niemand Abwassergebühr.

Ähnliches gilt für Gewerbebetriebe mit großen versiegelten Flächen, zum Beispiel Parkplätzen. Für manche wird es sicherlich teurer – und für andere günstiger.

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