Reiterhof und Stadt Völklingen streiten um Wegerecht

Ludweiler · Ludweiler Reiterhof-Betreiber ärgern sich über rasende Radler, die ihre Pferde scheu machen, und haben einen Weg durch ihr Gelände gesperrt. Das wiederum ärgert Spaziergänger und Radler, sie haben sich bei der Stadt beschwert. Jetzt geht die Sache vor Gericht.

Der Reiterhof der Familie Lacour in Ludweiler steht vor ernsthaften Schwierigkeiten. Die Stadt Völklingen hatte den Betreibern aufgetragen, einen über das Grundstück führenden Weg zur Benutzung durch die Allgemeinheit freizugeben (die SZ berichtete am 28. Januar: "Wenn Mountainbiker Pferde scheu machen"). Nun folgte ein weiterer Bescheid, mit der Aufforderung, Absperrungen wie Flatterbänder, ein Tor, Misthaufen oder ähnliche Hindernisse bis spätestens Freitag dieser Woche zu beseitigen. Das Rechtsamt der Mittelstadt beruft sich in dem fünfseitigen Schreiben auf Gefahrenabwehr und argumentiert, dass hier "ein naturschutzrechtliches Wegerecht" bestehe, und zwar "seit unvordenklichen Zeiten".

Der Reiterhof hält diese Auslegung für unzulässig. Die wirtschaftlichen Interessen des Betriebes und das Freizeitvergnügen von über 100 Reitern würden über die Maßen eingeschränkt, argumentieren die Lacours. Der Weg sei im übrigen erst deshalb überhaupt begehbar, weil der Reiterhof ihn selbst frei gelegt habe. Durch die starke Freizeitnutzung, insbesondere von Radlern, würden die Schulungspferde scheu und Reiter in ihrer Sicherheit gefährdet. Gegen den Bescheid wurde bereits Widerspruch eingelegt. Da mit dem Bescheid der Sofortvollzug angeordnet wurde, hat die Anwaltskanzlei Schermer-Becker-Petrelli - sie vertritt den Reiterhof - angekündigt, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen. Somit gelangt der Streit um das Wegerecht vor das Verwaltungsgericht in Saarlouis.

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