Polizei stöbert Diebesgut im Internet auf

Saarbrücken/Völklingen · Als der Polizist sie ansprach und mit den Beweisen konfrontierte, schien die Frau regelrecht erleichtert, dass es vorbei war. Sie hatte ihren damaligen Arbeitgeber um drei Gemälde gebracht und das offenbar längst bereut. Wer die Kunstwerke behalten darf oder zurückbekommt, könnte aber noch die Gerichte beschäftigen.

Die Polizeiinspektion (PI) Alt-Saarbrücken geht mit einem Erfolg ihres Ermittlungs- und Servicedienstes (ESD) an die Öffentlichkeit, der dem erfahrenen Team einiges abverlangt hat. Er führte die Polizisten vom Ludwigsplatz in die neue digitale Welt der Internet-Kunstauktionen, von dort nach ersten Recherche-Erfolgen in den heimischen Fachhandel und schließlich zur Diebin.

Begonnen hatte alles schon im August 2013. Damals verschwanden zwei Werke des bekannten saarländischen Malers August Clüsserath aus dem Archiv einer Saarbrücker Firma. Der zweite Diebstahl folgte im August 2014. Erst danach fiel das Verschwinden der Bilder auf. Denn dieses Kunstwerk war zuvor im Firmengebäude aufgehängt und nicht im Verborgenen gelagert. Die Eigentümer erstatteten Anzeige bei der PI Alt-Saarbrücken. Deren ESD machte sich an die Arbeit. Schnell stand fest: Als Täter kam nur ein Mitarbeiter oder jemand infrage, der sich aus anderen Gründen sehr gut in der Firma auskannte.

Weitere Erkenntnisse brachten Polizeirecherchen im Internet . Sie sind heute bei der Suche nach gestohlener Kunst unverzichtbar. Die digitale Spurensuche führte zu einer Online-Auktionsplattform und von dort zu einem Saarbrücker Händler, dem die Bilder - als "Teil einer Erbschaft" - angeboten worden waren. Danach war klar, wer versucht hatte, die Bilder zu Geld zu machen, Gesamterlös: 5904 Euro. Und wer sie nach der Versteigerung besitzt. An dieser Stelle beginnen die Fragen, die der Fall aufwirft. Denn gerade im Zeitalter der Internet-Versteigerungen gibt es kritische Stimmen zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1989, als der Online-Handel noch kein Thema war.

Der BGH urteilte damals, bei einer freiwilligen, jedem zugänglichen und öffentlich bekannt gemachten Versteigerung durch einen hierzu öffentlich bestellten Auktionator könne ein gutgläubiger Ersteigerer Eigentum an abhanden gekommenen Sachen erwerben. Auch die Polizei schließt nicht aus, dass Gerichte klären müssen, wo die Bilder bleiben.

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Zur PersonDer Maler August Clüsserath wurde 1899 in Fenne geboren und unterrichtete in späteren Jahren als Kunsterzieher an beiden Völklinger Innenstadt-Gymnasien. 1966 starb er in Saarbrücken. red

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