Müllsündern drohen saftige Strafen

Völklingen · Es gibt ihn längst, den kommunalen Bußgeldkatalog, den Völklinger Ratsmitglieder fordern. Die Stadt will jetzt konsequenter vorgehen gegen Vermüllung, verspricht Bürgermeister Wolfgang Bintz (CDU).

 Für diesen Müllberg am Völklinger Stadtbad fühlte sich im März 2015 niemand zuständig, er blieb tagelang liegen. Das darf sich nicht wiederholen, sagt Bürgermeister Wolfgang Bintz. Archivfoto: Jenal

Für diesen Müllberg am Völklinger Stadtbad fühlte sich im März 2015 niemand zuständig, er blieb tagelang liegen. Das darf sich nicht wiederholen, sagt Bürgermeister Wolfgang Bintz. Archivfoto: Jenal

Wer in der Hüttenstadt auch nur eine Zigarettenkippe auf den Boden fallen lässt, riskiert bereits 15 Euro Strafe. Schon ein Hund ohne Leine kann 30 Euro kosten. Das geht aus dem internen Bußgeldkatalog der Verwaltung hervor, den Bürgermeister Wolfgang Bintz (CDU ) jetzt veröffentlichen lässt. Dieser Katalog dient dem Völklinger Ordnungsamt seit 2007 als Richtlinie zur Umsetzung einer städtischen Polizeiverordnung (siehe "Hintergrund"). Dass es ihn gibt, war bisher wohl auch Stefan Rabel, CDU-Fraktionschef im Stadtrat, nicht geläufig. Rabel forderte erst unlängst einen "städtischen Bußgeldkalog in Form einer Satzung" (die SZ berichtete).

Auf die Zigarettenkippe setzt das Ordnungsamt jedenfalls gerne noch einen drauf: Je nach Größe kann bereits das Wegwerfen von Gegenständen wie Schachteln oder Dosen bis zu 100 Euro kosten. Hundekot, der liegen bleibt, kommt ab 20 Euro aufwärts. Bei ausufernden Trinkgelagen werden rasch 20 Euro fällig. Beschmieren öffentlicher Einrichtungen und wildes Plakatieren wird mit 15 bis 100 Euro geahndet. Aufdringliches Betteln kann ab zehn Euro aufwärts kosten. Auch etwas vermeintlich Harmloses wie Taubenfüttern ist verboten. Es kann (wie Wahrsagen oder Handlesen) mindestens zehn Euro kosten.

Die Verbote sind zahlreich, die Strafandrohungen teilweise saftig. Aber mit der Umsetzung der Polizeiverordnung hat es bisher gehakt. "Es werden kaum Ordnungswidrigkeiten geahndet, weil sich Täter selten auf frischer Tat erwischen lassen und Anzeigen von Bürgern oder Politikern über das Ergebnis einer Tat (Schmutz, Müll) zwar häufig sind, aber keine Täter-Daten und selten brauchbare Ermittlungsansätze liefern", sagt das Ordnungamt in einer ernüchternden Bilanz.

Die Stadt hat derzeit nur drei Hilfspolizisten auf der Piste. Die sollen sich gleichzeitig auch noch um Parksünder und Raser kümmern. Drei neue Kollegen, berichtet Bintz, befinden sich derzeit in Ausbildung. Wenn Sünder nicht erwischt werden, bleibt nur übrig, hinterher aufzuräumen. Laut Bintz soll nun ein schnelles Einsatzfahrzeug, auch "Flotter Feger" genannt, reaktiviert werden. Und ansonsten soll die Organisation gestrafft werden. Da geschah es zum Beispiel, dass im März vergangenen Jahres ein Müllberg wochenlang in prominenter Lage neben dem Stadtbad liegen blieb. Der Müll stammte aus der Auflösung eines Privathaushaltes. Nachdem der Entsorgungszweckverband Völklingen die Abfuhr abgelehnt hatte, sah sich niemand zuständig, bis schließlich ehrenamtliche Helfer der DLRG einschritten. "So etwas darf einfach nicht passieren", bekräftigte der Bürgermeister.

Eindeutig unterbesetzt ist aus Sicht von Bintz das städtische Grünamt. Auf die Mitarbeiter seien ("bei einem Personalstand wie 2008") immer neue Aufgaben zugekommen: von der Rosselmündung über den Völklinger Platz, die neuen Plätze in der Innenstadt und die Kreisverkehre bis hin zur Versöhnungskirche. "Architekten haben sich hier verlustiert, aber nicht an die Pflege gedacht", kritisierte der Bürgermeister.

Bei der Planung für die neue Dorfmitte in Fürstenhausen werde er darauf bestehen, dass die Folgekosten offen gelegt würden. "Das muss endlich einmal resolut passieren", sagte der Bürgermeister in einem SZ-Gespräch.

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Hintergrund Oberbürgermeister Klaus Lorig hat bereits 2003 die Völklinger Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen erlassen. In ihr werden 41 Verhaltensweisen aufgezählt, die ausdrücklich verboten sind. Dazu gehören zum Beispiel ausufernde Gelage, Wegwerfen von Gegenständen, aufdringliches Betteln, Hinterlassen von Hundekot, aber auch das Füttern von wild lebenden Tauben. Im Folgenden heißt es dann nur: "Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden." Strafen für den Einzelfall werden hier nicht genannt. Das Ordnungsamt orientierte sich bisher an einem internen Katalog. Dieser soll jetzt mit Angabe der jeweiligen Mindestsätze veröffentlicht werden. er

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