Mit Bebauungsplänen gegen Spielhallen und Wettbüros

Völklingen. Die Stadt Völklingen nutzt das Instrumentarium "Bebauungsplan", um der Flut von Anträgen zur Errichtung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, entgegenzusteuern. Wegen ihrer grenznahen Lage sollte laut Beschluss vom Dezember 2010 mit der Bearbeitung der Bebauungspläne in Ludweiler, Geislautern und Lauterbach begonnen werden

Völklingen. Die Stadt Völklingen nutzt das Instrumentarium "Bebauungsplan", um der Flut von Anträgen zur Errichtung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, entgegenzusteuern. Wegen ihrer grenznahen Lage sollte laut Beschluss vom Dezember 2010 mit der Bearbeitung der Bebauungspläne in Ludweiler, Geislautern und Lauterbach begonnen werden. Nachdem der Bebauungsplan Lauterbach mittlerweile rechtskräftig ist, befasst sich der Völklinger Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung heute, Donnerstag, 15. März, abschließend mit dem Bebauungsplan Nr. X/23 "Völklinger Straße" in Ludweiler zu diesem Ziele.Thema der Tagesordnung ist ebenfalls die Einziehung einer Teilfläche der Stadionstraße in die Gemarkung Völklingen sowie ein neuer Gesellschaftervertrag der städtischen Wohnungsgesellschaft GSW. Im nichtöffentlichen Teil beschäftigen sich die Mitglieder des Stadtrates mit dem neuen City Center in Völklingen. Dabei geht es sowohl um die Objektplanung als auch die Gestaltung der "Zentralen Platzfläche". Die Beratung beginnt um 17 Uhr in der Kulturhalle Wehrden. red

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